Die Wohnung wird von der Genossenschaft noch modernisiert.
Voraussetzung für den Abschluss des Dauernutzungsvertrags ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft, sowie die Zeichnung von 14 Geschäftsanteilen in Höhe von 4.200,00 € und das nicht rückzahlbare Eintrittsgeld in Höhe von 100,00 €, insgesamt also 4.300,00 €. Bei Vertragsabschluss werden wir eine Staffelnutzungsgebühr vereinbaren. Die Nutzungsgebühr wird sich alle 2 Jahre um 23,55 €/mtl. erhöhen. Erste Erhöhung am 01.01.2022, letzte Erhöhung am 01.01.2030. BITTE BEACHTEN! Zur Anmietung dieser Wohnung ist es erforderlich, dass Sie über ein ausreichendes EIGENES Einkommen (ca. das dreifache der Gesamtmiete) verfügen und eine positive Schufa-Auskunft vorweisen.