TRIER - Feyen
Ihre Investition in die Zukunft, die bereits heute durch eine Bestandsimmobilie gesichert wird.
Freistehendes Mehrfamilienhaus mit insgesamt 5 Wohneinheiten auf einem sonnenverwöhnten ca. 1350 m² großen Grundstück.
Die Immobilie überzeugt nicht nur durch einen gepflegten und kontinuierlich modernisierten Ausbauzustand, vielmehr stellt sich das Grundstück im Bebauungsplan BF17 als planungsbereites
Bauland dar.
Baujahr: 1900 - Erweiterung in 1963
Wohnfläche: insgesamt ca. 300 m²
Nutzfläche: Unterkellerung mit ca. 70 m²
Grundstück: 1347 m²
Aufteilung der Immobilie:
Erdgeschoß:
- Wohnung I mit 37,56 m² WFL
- Wohnung II mit 63,20 m² WFL
Obergeschoß:
- Wohnung III mit 51,01 m² WFL
- Wohnung IV mit 59,32 m² WFL
Dachgeschoß:
- Wohnung V mit 69,35 m² WFL
Ausstattung:
- Naturschiefer-Dacheindeckung
- Isolierverglaste Holzfenster
- Gas-Etagenheizungen
Sonstiges:
- große Lagerhalle in Holzbauweise ca. 250 m²
- Diverse Stellplätze
Energieausweis: gem. EnEV 2014 § 16a ist in Bearbeitung
Kaufpreis: € 568.000,--
Mieteinnahmen: € 23.832,-- per anno
Käufercourtage: 3,57 % incl. MwSt
DSGVO:
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Preisinformation:
5 Stellplätze
Provision: Die Provision beträgt, soweit nicht anders im Exposé oder individuell vereinbart: bei Abschluss eines Kaufvertrages: 3,57 (inkl. MwSt.) der notariell beurkundeten Kaufpreissumme. Die Maklerprovision ist verdient und sofort zahlbar, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Dies gilt auch für den Fall, dass es mit einem nachgewiesenen Interessenten oder Vertragspartner zu einem Vertragsabschluss kommt, obwohl die Vertragsverhandlungen zwischenzeitlich unterbrochen wurden und der Makler zu späteren Verhandlungen nicht mehr hinzugezogen wird oder eine andere Person die Verhandlungen weiterführt. Die Maklerprovision ist auch dann fällig, wenn die Tätigkeit des Maklers nur mitursächlich zur Unterzeichnung des Vertrages war. Die Maklercourtage ist unmittelbar im Anschluss an die Beurkundung bzw. Unterzeichnung des Vertrages fällig.