Im Dachgeschoss eines 6-Parteienhauses liegt die gemütliche Wohnung „Halligblick“. Sie ist nach Süd-Westen ausgerichtet und verfügt über einen unverbaubaren Blick über die Felder bis hin zum Wattenmeer und die Halligen. Zentrum der hübsch ausgestatteten Wohnung ist das helle Wohn-/ Esszimmer mit integrierter Einbauküche. Von hier aus erreicht man Schlafzimmer und Duschbad. Über eine Holztreppe gelangt man in den galerieartigen Bodenraum. Zur Immobilie gehören ein gemütlicher, geschützter Gartenplatz sowie ein kleines Holzgartenhaus. Haben wir Ihr Interesse geweckt, so freuen wir uns über ein persönliches Gespräch.
Norddorf wurde 1890 zum Nordseebad. Aus dem Friesendorf ist längst ein Kurort mit Pensionen, Ferienwohnungen in alten und neuen Häusern sowie meist erstklassigen Hotels geworden. Die Landschaft rund um das Dorf ist noch wie in alten Zeiten. Im Westen drängen sich hohe Dünen - darunter die Aussichtsdüne als höchster natürlicher Punkt der Insel. Südwärts breiten sich Wald und Heide aus. Im Norden des Dorfes liegen grüne Marschwiesen mit Blumen und Weidevieh. Der Blick geht über Deich und Wattenmeer zur Amrumer Odde, die als Seevogelschutzgebiet mit regelmäßigen Führungen eingerichtet ist. In der Strandstraße - Fußgängerzone, sind einige Geschäfte die zum Schaufensterbummel einladen.
Energieangaben Energieausweis ist beantragt Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei der Steuersatzänderung. Die HC Horst Christophersen-Föhr-Amrumer Immobilien e.K. (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.