Die helle 3-Zimmer-Wohnung verfügt neben sonnigen Zimmern über einen geräumigen Balkon, ein Wannenbad sowie eine separate Küche. Vor Ihrem Einzug werden noch diverse Arbeiten durchgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten wird die gesamte Elektroanlage der Wohnung generalüberholt, das Badezimmer erhält eine neue, eingefliest Badewanne sowie ein neues WC. Die Fenster der Wohnung werden überarbeitet und die gesamte Wohnung abschließend frisch gestrichen. Ein Bodenbelag ist vom Mieter selber auf den frisch aufgebrachten Estrich zu verlegen. Die Arbeiten werden Mitte April abgeschlossen sein, somit ist die Wohnung zum 16.04.2018 anmietbar. Besichtigungen sind selbstverständlich schon möglich. Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, die eine Person dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Bitte erfragen Sie alle weiteren Informationen bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Für Mietinteressenten, die eine Wohngemeinschaft bilden wollen, bieten wir die Überprüfung einer Zusammenlegung einzeln vorliegender WBS beim zuständigen Wohnungsamt
Die Wohnung befindet sich in Park- und Wassernähe. Zwischen Landwehrkanal und der Oranienstraße können Sie in unseren Wohnungen am Kottbusser Tor das Pulsieren der Innenstadt spüren. Ganz zentral - im Mittelpunkt der Stadt Berlins ist alles zu finden, was Sie zum Leben benötigen. Hübsche lauschige Ecken finden Sie im Innenhof unserer Wohnanlagen. Am Kottbusser Tor sind neben der hervorragenden Verkehrsanbindung durch die U-Bahn, Kindertagesstätten, Grundschulen, ein Oberstufenzentrum, ein Behindertenzentrum, ein Schwimmbad, zahlreiche Einzelhändler, Vereine für Alt und Jung, Seniorenwohnhäuser und Clubs vertreten.
Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, die eine Person dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Bitte erfragen Sie alle weiteren Informationen bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Für Mietinteressenten, die eine Wohngemeinschaft bilden wollen, bieten wir die Überprüfung einer Zusammenlegung einzeln vorliegender WBS beim zuständigen Wohnungsamt an. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.