Saniertes Mehrfamilienhaus mit unverbauten Blick auf die Kleingartenanlage.
- Wohnräume mit Teppichboden - Flur mit Laminatboden - Küche und Bad gefliest - innenliegendes Wannenbad - Einbauküche mit Geschirrspüler - Süd/West-Balkon - Keller - Kabelfernsehen - gemeinschaftliche Hofnutzung - Pkw-Stellplatz Die hier angebotene Eigentumswohnung wird derzeit durch die Eigentümerin selbst genutzt und wird zum 15.06.18 evtl. 01.06.18 frei übergeben.
Beliebte ruhige Wohnlage in der Rostocker Südstadt, nahe der Universitätsbibliothek und der Mensa. Der Barnstorfer Wald sowie der Zoo sind fußläufig zu erreichen. Ein Lebensmittelmarkt, eine Kindertagesstätte, Straßenbahn- und Bushaltestelle sind nur wenige Fußminuten von der Wohnung entfernt.
PROVISIONSHINWEIS: Mit der Anfrage bei und durch Inanspruchnahme der Dienstleistung der Firma Lifestyle Immobilien, wird ein Maklervertrag geschlossen. Sofern es durch die Tätigkeit der Firma Lifestyle Immobilien zu einem wirksamen Hauptvertrag mit der Eigentümerseite kommt, hat der Interessent bei Abschluss eines Kaufvertrages die ortsübliche Provision/Maklercourtage an die Firma Lifestyle Immobilien gegen Rechnung zu zahlen. HAFTUNG: Wir weisen darauf hin, dass die von uns weitergegebenen Objektinformationen, Unterlagen, Pläne etc. vom Verkäufer stammen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht. Es obliegt daher unseren Kunden, die darin enthaltenen Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf- und Vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Firma Lifestyle Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.