ACHTUNG: Bitte erst die Rubrik Sonstiges lesen, da aktuell noch die Oma in dem Haus wohnt und es somit nicht gleich bewohnt werden kann. Die Immobilie liegt trotz guter Verkehrsanbindung in einem ruhigen Wohngebiet. Die Bushaltestelle und Nahversorger für den täglichen Bedarf befinden sich nur wenige Gehminuten entfernt. Das 1.218 qm große Eckgrundstück hat einen vorteilhaften quadratischen Schnitt und wird nicht von Nachbargrundstücken beschattet. Der darauf stehende Bungalow wurde 1973 errichtet und verfügt über große helle Zimmer. Das Gebäude ist voll unterkellert und bietet zusätzlich noch einen Tiefgaragenstellplatz an. Neben und hinter dem Gebäude befinden sich noch Schuppen und eine Gartenhütte. Aufgrund des Alters der Oma wurden die Außenanlagen in den letzten Jahren wenig benutzt und bieten somit ein hohes Revitalisierungspotential.
Erdgeschoss - Flur - Stube - Wohnzimmer - Schlafzimmer 1 - Schlafzimmer 2 - Bad - Küche Keller - mehrere Abstellräume - Werkstatt - Tiefgarage
Bebauung des Nahbereichs Die Nachbarbebauung besteht aus zumeist freistehenden Einfamilienhäusern. Anbindung an das Straßennetz Die Immobilie ist verkehrstechnisch direkt an der Straße angebunden. Die Bundestraße 1 ist innerhalb von 2 Fahrminuten erreichbar. Öffentlicher Nahverkehr Die Bushaltestelle ist in wenigen Gehminuten fußläufig erreichbar. Versorgungseinrichtungen Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf liegen ca. fünf Minuten zu Fuß entfernt. Naherholungsmöglichkeiten Die Kaulsdorfer Seen sind mit dem Auto innerhalb von fünf Fahrminuten erreichbar.
Aktuell bewohnt das Gebäude noch die Ur-Oma mit 93 Jahren. Aufgrund ihres Alters ist ihr gesundheitlicher Zustand dementsprechend und sie braucht eine Vollzeitpflege. Da wir die Oma jetzt nicht mehr in ein Altersheim stecken wollen bekommt sie ein Wohnrecht auf Lebenszeit in dem Haus. Dieses Wohnrecht wird auch beim notariellen Kaufvertrag eingetragen. Dieses Angebot richtet sich NUR an Käufer welche nicht die Absicht haben das Grundstück gleich zu verwerten oder zu bewohnen. Solange die Oma noch lebt wird sie das alleinige Wohnrecht auf dem Grundstück haben.