Die wunderschöne großzügig geschnittene und helle 2 Raum Wohnung befindet sich im 1. OG eines Mehrfamilienhauses in Striesen. Alle Räume sind von Flur aus begehbar. Die Wohnräume sind mit Laminat ausgestattet, Küche und Bad mit Fliesen. Zudem verfügt das Tageslichtbad über eine Badewanne und Dusche, welches zum wohlfühlen einlädt.
+ exklusive Lage + sanierter Altbau + Tageslichtbad mit Wanne und Dusche + Balkon + eigenes Keller-Abteil
Der Stadtteil Striesen ist gelegen im Ortsamtsbereich Blasewitz und zählt zu den beliebtesten Wohnlagen der Stadt Dresden. Striesen zeichnet sich durch wunderschöne Altbauten und Villen aus, welche von viel Grün umgeben sind. Der Stadtteil besitzt eine günstige Verkehrsanbindung und bietet Ihnen gute Einkaufsmöglichkeiten die sie zu Fuß erreichen können. Es verkehren die Straßenbahnlinien 1, 2, 4, 10 und 12 sowie die Buslinien 61, 63, 65, 74, 85 und 87 welche Sie durch die ganze Stadt bringen. Neben dem idyllischen Wohnambiente besitzt Striesen eine vielfältige Auswahl von kleinen Restaurants welche Inhaber geführt werden. In wenigen Gehminuten erreichen Sie die Elbe sowie den Schillergarten, wo sich zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf, befinden.
Überzeugen Sie sich bei einer Besichtigung. Gern vereinbare ich, nach Absprache mit dem Vormieter, einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Ich freue mich auf Ihre Anfragen. Bitte bringen Sie falls schon vorhanden die letzten 3 Einkommensnachweise mit, eine Kopie des Personalausweises und die Mietschuldenfreiheitsbestätigung vom letzten Vermieter. Dies beschleunigt bei ernsthaftem Interesse den Vorgang. Vielen Dank. Dies ist nur ein kleiner Teil unserer exklusiven Wohnungen. Wünschen Sie weitere Angebote? Rufen Sie uns an. Wir freuen uns auf Sie. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass eine Haftung unsererseits für die enthaltenen Angaben, Darstellungen und Preise ausgeschlossen ist. Irrtum und die zwischenzeitliche Vermietung der Mieteinheit bleiben vorbehalten. Bei diesem Exposé handelt es sich um eine Vorabinformation, als Rechtsgrundlage gilt der abgeschlossene Mietvertrag.