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7-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Max-Reger-Straße 1, 67061 Ludwigshafen, Süd | Mapio.net
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Titelbild -- Denkmalgeschützte EG-Wohnung im beliebtem Musikerviertel! Verkauf im Bieterverfahren - nur zur

7-Zimmer Wohnung zum Verkauf 291.500 187 m²
Max-Reger-Straße 1, 67061 Ludwigshafen, Süd


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Auf dem Grundstück befinden sich seit dem Jahr 1923 zwei jeweils viergeschossige Mehfamilienhäuser, mit insgesamt 13 Wohneinheiten. Jeweils mit seperaten Kellerräumen (Max-Reger-Straße 1 & Brucknerstraße 6). Jedes der Gebäude hat einen eigenen Hauseingang. Die gesamte Wohnanlage steht unter Denkmalschutz. Die Wohnungen wurden im Jahr 2005 nach WEG geteilt.


Die schöne und sehr großzügige Erdgeschosswohnung wurde seinerzeit aus zwei Wohnungen zusammengelegt. Sie verfügt über einen eigenen Eingangsbereich sowie einem eigenen Zugang zum großräumigen Kellerbereich. Ein Wintergarten verleiht der Wohnung zusätzlichen Charme. Insbesondere der Jungendstilflair verleiht dem Objekt seine beständige Attraktivität. Im Keller der Wohnung befindet sich eine Heizanlage, die für die Versorgung der Wohnung zuständig ist. Die Versorgung erfolgt über eine Gaszentralheizung inkl. Warmwasserspeicher.


Ludwigshafen Süd zählt zu den beliebtesten Stadtteilen. Das ist nicht verwunderlich, denn hier trifft eine perfekte Infrastruktur mit optimaler Verkehrsanbindung auf unmittelbar benachbarte Naherholungsgebiete. Die Fußgängerzone der City, der belebte Berliner Platz, die Parkinsel, das Rheinufer Süd – alles ist nur wenige Minuten entfernt. Die rund 18.000 Einwohner von Ludwigshafen Süd wissen das schätzen und nicht wenige sagen von sich selbst, im schönsten Stadtteil Ludwigshafens zu leben. Unsere denkmalgeschützten Eigentumswohnungen mit Baujahr 1923 befinden sich in der Brucknerstraße 4-10 und Max-Reger-Straße 1 und 2, im sogenannten „Musikerviertel“. Infrastruktur: - alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Ärzte, Apotheken, Drogerien, Einzelhandel - Kindergärten und -tagesstätten, Grundschulen, Realschulen, Gymnasium - Alten- und Pflegeheime, Seniorenwohnanlagen


- Ausstattung: Loggia, Tageslichtbad Für den Erwerb der Wohnung führen wir ein Bieterverfahren zu nachfolgenden Rahmenbedingungen durch: 1.) Besichtigung Bei der Anmeldung über das Kontaktformular erhalten Sie von uns den Zeitrahmen der Besichtigungstermine. Anschließend können Sie telefonisch Ihren individuellen Wunschtermin vereinbaren. Wir führen Einzelbesichtigungen zu den genannten Terminen in einem Abstand von 30 Minuten durch. 2.) Kaufpreise und Fristen: Wir wollen einen Mindestkaufpreis von 291.500,00 € erzielen. Im Fall eines fortbestehenden Interesses Ihrerseits, bitten wir nach erfolgter Besichtigung um Zusendung Ihres Preisgebotes bis zum 05.01.2020. Bei der Besichtigung erhalten Sie das Formular zur Kaufpreisabgabe und einen Rückumschlag. Aufgrund des Datenschutzes bitten wir Sie, Ihr Gebot in dem Rückumschlag an uns zurückzusenden. Die Kaufpreisangabe ist für Sie unverbindlich, solange kein notarieller Kaufvertrag abgeschlossen ist. Ihre Angaben zum Kaufpreis werden bei unserer Entscheidungsfindung berücksichtigt. Wir gewähren jedoch keinen Rechtsanspruch darauf, dass wir den Kaufvertrag mit dem Bieter abschließen, der das Höchstgebot abgibt. Über die abgegebenen Kaufpreisgebote wird nach Ablauf der Frist ab dem 06.01.2020 entschieden. 3.) Zuschlag, Reservierung und Beurkundung: Sollten Sie den Zuschlag bekommen, so erhalten Sie ein schriftliches Kaufangebot, das alle für den Erwerb relevanten Konditionen enthält. Das Kaufangebot ist 14 Tage befristet und muss in diesem Zeitraum gegengezeichnet werden. Als Zeichen Ihres Einverständnisses ist dann eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 1.000,00 € zur Zahlung fällig. Gleichzeitig ist eine Finanzierungsbestätigung einer Bank oder ein Eigenkapitalnachweis für den Kaufpreis vorzulegen. Dem Kaufangebot liegen diverse Finanzierungsunterlagen, wie z.B. Grundbuchauszug,Teilungserklärung, Protokolle, Abrechnungen etc. bei. Die Beurkundung des Kaufvertrages erfolgt dann bei einem Notar in Ludwigshafen. Die Kaufpreisfälligkeit sowie der Übergang von Nutzen und Lasten ist für 02.03.2020 vorgesehen. Sie verpflichten sich, das Objekt mindestens 5 Jahre selbst zu nutzen oder durch Kinder oder Eltern nutzen zu lassen und in diesem Zeitraum nicht ohne unsere Zustimmung zu veräußern. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, behält sich unsere Gesellschaft das Recht vor, von dem Kaufvertrag zurückzutreten. Dies wird durch eine Rückauflassungsvormerkung im Grundbuch gesichert.


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Falls wir ein neues Angebot oder eine Preisveränderung des bestehenden Angebots 5-Zimmer (und mehr) Wohnungen zum Verkauf erhalten, werden wir Sie per E-Mail informieren.

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