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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Bopserstraße 2, 70180 Stuttgart, Mitte | Mapio.net
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Wohn- und Esszimmer -- WUNDERSCHÖNE ALTBAUWOHNUNG IN CITY-LAGE

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 895.000 109 m²
Bopserstraße 2, 70180 Stuttgart, Mitte


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Diese außergewöhnliche Altbauwohnung besticht durch eine stilvolle Architektur mit hohen Decken und großen Fensterflächen. Ein durchgängiger Eichen Parkettboden, ein Erker mit Blick auf den Wilhelmsplatz sowie eine große Flügeltüre zwischen den Wohnräumen verleihen der Wohnung Charm und Eleganz. Die Wohnung ist hochwertig und modern ausgestattet, ein Personenaufzug und der Hausmeisterservice sowie ein Pkw Duplex Stellplatz in der Garage erleichtern Ihnen das Leben in unmittelbarer City-Lage. Dennoch ist es angenehm ruhig, da das Gebäude in einer Verkehrsberuhigten Zone steht. Die Immobilie befindet sich in einem 2010 kernsanierten und denkmalgeschützten Sandsteingebäude. Ich freue mich darauf, die Wohnung gemeinsam mit Ihnen zu besichtigen!


- Einbauküche mit Granit-Arbeitsplatte und elektrischen Geräten - Tageslichtbad mit Wanne, Dusche, Waschbecken und WC - Fußbodenheizung im Badezimmer - separates Gäste-WC mit Handwaschbecken - Eichen-Parkett im Fischgrätenmuster - dreifach verglaste Fenster - Denkmalgeschützter Altbau mit hohen Decken in saniertem Sandsteingebäude - Aufzug - Hausmeisterservice - Kellerraum - Duplex Parkplatz in Garage


In wenigen Minuten erreichen Sie zu Fuß die Innenstadt, in einer Minute die U-Bahn Station Österreichischer Platz und in 10 Minuten die S-Bahn Station Stadtmitte. Bäckerei und Lebensmittelladen sowie Kindergarten und Schule in unmittelbarer nähe.


Die Wohnung ist nicht mehr bewohnt, Besichtigungen finden unter Einhaltung der Hygiene Vorschriften statt. Angaben aus dem Exposé stammen vom Eigentümer und sind vom Makler nicht überprüft worden. Keine Haftung für Richtigkeit der Angaben. Haftungsbegrenzung auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Handeln. Sollte Ihnen die von uns angebotene Immobilie schon bekannt sein, so teilen Sie uns dies bitte innerhalb einer Woche mit. Die Verjährungsfrist auf Forderungen beträgt 3 Jahre. Bitte beachten Sie, dass wir gemäß § 4, Abs. 6, des Geldwäschegesetzes (GWG) verpflichtet sind, bei der Besichtigung die Legitimation des Interessenten zu prüfen und eine Kopie des Personalausweises zu archivieren.


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