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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, Postgrabenstr. 2C, | Mapio.net
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3-Zimmer Wohnung zu vermieten 344 80 m²
Postgrabenstr. 2C,


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Unsere Wohnung liegt in einem gepflegten Mehrfamilienhaus in ruhiger Wohnlage. Die Wohnanlage wurde in den 1980er Jahren in typischer Blockbauweise errichtet. Rings um die Häuser erwartet Sie eine großzügige Grünanlage, die auch über einen erneuerten Spielplatz verfügt. Alle Wohnungen werden mit einer zentralen Gasheizung versorgt. Für den Bezug der Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der Wohnberechtigungsschein wird vom Wohnungsamt der Gemeinde an Personen ausgestellt, deren Einkommen die Grenzen nach dem Wohnraumförderungsgesetz nicht übersteigt. Bitte erfragen Sie die aktuell gültigen Sätze bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Besuchen Sie uns jeden Mittwoch von 9 bis 11:30 Uhr in unserem Vermietungsbüro, Feuerbachstraße 14, 76829 Landau. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


Diese großzügig geschnittene 3-Zimmer-Wohnung liegt im 3.OG eines Mehrfamilienhauses. In der geräumigen Küche befindet sich genügend Platz um sich eine gemütliche Essecke einzurichten. Von hier gelangen Sie durch eine Schiebetür ins helle Wohnzimmer mit Zugang zum Balkon. Der Waschmaschinenanschluss befindet sich im Tageslichtbad. Hier steht Ihnen eine Badewanne zur Verfügung in der Sie sich vom Alltagsstress erholen können. Ein Einbauschrank im Flur bietet Ihnen zusätzlichen Stauraum.


Die ca. 9.000 Einwohner zählende Ortsgemeinde Bellheim liegt in der Südpfalz im Landkreis Germersheim. Auf gut ausgebauten Verkehrswegen (B9) erreicht man die umliegenden Städte, wie z.B. Germersheim, Speyer und Landau. Die Gemeinde verfügt über lückenlose Bildungsangebote, soziale Einrichtungen und hat einen hohen Wohn- und Freizeitwert.


- Wesentlicher Energieträger: Erdgas - Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz, Renovierung nach eigenen Wünschen Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, die eine Person dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Bitte erfragen Sie alle weiteren Informationen bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Für Mietinteressenten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation kein Anrecht auf einen WBS haben, bieten wir die Prüfung einer Freistellung beim zuständigen Wohnungsamt an. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.


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