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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, 95448 Bayreuth (St. Georgen) | Mapio.net
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1-Zimmer Wohnung zu vermieten 330 40 m²
95448 Bayreuth (St. Georgen)


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Die Wohnung ist in einem guten Zustand. Die Einbauküche ist Bestandteil der Wohnung und muss somit nicht vom Vormieter abgelöst werden. Das Appartement wird über einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren vermietet. Bei dem Mietvertrag wird ein Zuschlag für vom Vermieter auszuführende Schönheitsreparaturen vereinbart, die einen Zuschlag von EUR 0,32/m² im Monat betragen. Der Mieter muss sich bei Auszug nicht um Renovierungen kümmern, dies obliegt dem Vermieter. Dieser Zuschlag wird nur über 24 Monate verlangt, danach ist nur die Kaltmiete + NK-Vorauszahlung fällig.


Lage der Wohnung: Stadtteil St. Georgen.
Einkaufsmöglichkeiten unmittelbar vorhanden.
Entfernungen:
Zentrum: ca. 20 Gehminuten ca. 10 Fahrradminuten
Universität: ca. 40 Gehminuten ca. 15 Fahrradminuten
Bäcker: ca. 3 Gehminuten
Lebensmittel: ca. 3 Gehminuten
Bahnhof: ca. 15 Gehminuten ca. 5 Fahrradminuten


Die Wohnung ist in einem guten Zustand. Die Einbauküche ist Bestandteil der Wohnung und muss somit nicht vom Vormieter abgelöst werden. Das Appartement wird über einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren vermietet. Bei dem Mietvertrag wird ein Zuschlag für vom Vermieter auszuführende Schönheitsreparaturen vereinbart, die einen Zuschlag von EUR 0,32/m² im Monat betragen. Der Mieter muss sich bei Auszug nicht um Renovierungen kümmern, dies obliegt dem Vermieter. Dieser Zuschlag wird nur über 24 Monate verlangt, danach ist nur die Kaltmiete + NK-Vorauszahlung fällig.


Die Wohnung ist in einem guten Zustand. Die Einbauküche ist Bestandteil der Wohnung und muss somit nicht vom Vormieter abgelöst werden. Das Appartement wird über einen Mietvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren vermietet. Bei dem Mietvertrag wird ein Zuschlag für vom Vermieter auszuführende Schönheitsreparaturen vereinbart, die einen Zuschlag von EUR 0,32/m² im Monat betragen. Der Mieter muss sich bei Auszug nicht um Renovierungen kümmern, dies obliegt dem Vermieter. Dieser Zuschlag wird nur über 24 Monate verlangt, danach ist nur die Kaltmiete + NK-Vorauszahlung fällig.


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