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Haus zum Verkauf, 67699 Heiligenmoschel | Mapio.net
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Titelbild -- Sanierungsbedürftiges Wohnhaus mit Nebengebäuden

Haus zum Verkauf 38.000 120 m²
67699 Heiligenmoschel


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Das um 1900 erbaute Haus mit Scheune und Garage bietet Handwerkern sehr viel gestalterische Entfaltungsmöglichkeiten und ausreichend Lagerfläche. Aufgrund des großen Instandhaltungsstaus ist eine Kernsanierung unumgänglich. Das Raumprogramm können Sie Ihren Bedürnissen anpassen, derzeit stehen Ihnen Wohnzimmer, Esszimmer, Küche, kleines Bad, WC und 2 Abstellräume im Erdgeschoss sowie 3 schlafzimmer und eine Terrasse im Obergeschoss zur Verfügung. Der sanierungsbedürftige Dachsteuhl bietet Ihnen zusätzliche Ausbaureserve.


In diesem Fall können wir auf eine Beschreibung der Ausstattung verzichten, eine Kernsanierung welche alle Gewerke beinhaltet, kommt auf den neuen Besitzer zu.


Heiligenmoschel ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg an. Der Öffentliche Nahverkehr ist in den Verkehrsverbund Rhein-Neckar integriert. Die nächste Autobahnanschlussstelle ist Winnweiler an der A 63, etwa 14 km entfernt, bzw. Enkenbach-Alsenborn an der A 6, etwa 20 km entfernt.


Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.


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