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3-Zimmer Wohnung zu vermieten, 66892 Rheinland-Pfalz - Bruchmühlbach-Miesau | Mapio.net
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66892 Rheinland-Pfalz - Bruchmühlbach-Miesau

3-Zimmer Wohnung zu vermieten 1
66892 Rheinland-Pfalz - Bruchmühlbach-Miesau


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Wohnungstyp: Andere Wohnungstypen

Schlagwörter: 3-Zimmer-Wohnung

Objektbeschreibung:
Wir suchen dringend 2 Wohnungen für unsere Kunden.
Benötigt wird eine 3-Zimmer Wohnung sowie eine 4-5 Zimmer Wohnung.
Haustiere sind nicht vorhanden.

Lage: Umkreis Bruchmühlbach-Miesau, Vogelbach, Hauptstuhl

Es handelt sich zum einen um einen Alleinstehenden Mann sowie eine Frau mit 3 größeren, gut erzogenen Kindern. Die Familie ist sehr ordentlich, freundlich und zuverlässig.

Sie werden es nicht bereuen wenn Sie an unsere Kunden vermieten!

Sollten Sie etwas haben oder wissen, wenden Sie Sich bitte an uns.
Wir werden Ihre Kontaktdaten unseren Kunden weitergeben.

Wir stellen lediglich den Kontakt zwischen Vermieter und unseren Kunden her. Eine Provision/Gebühr wird selbstverständlich NICHT berechnet.

Preis/Kaltmieteangabe von 1EUR ist nur angegeben damit die Anzeige veröffentlicht werden kann.

Mobil: 0171/477 50 48
Telefon: 06372 /619 22 68

Wohnfläche: ca. 60 m²

Sonstiges:
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen.

Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen.

Im Geldwäschegesetz hat es zum 18.06.2016 eine Änderung dahingehend gegeben, dass künftig nicht nur der Vertragspartner, sondern ggf. auch eine für diesen auftretende Person (z.B. Vertreter oder Bote) zu identifizieren ist.
Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr.
Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandlungen sind ausschließlich über Ihren Ansprechpartner zu führen. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Anbieter-Objekt-ID: 04092019-33


E-Mail-Benachrichtigungen
Falls wir ein neues Angebot oder eine Preisveränderung des bestehenden Angebots 3-Zimmer Wohnungen zu vermieten erhalten, werden wir Sie per E-Mail informieren.

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