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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Vordere Straße 1, 71642 Ludwigsburg, Ludwigsburg (Kreis) | Mapio.net
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ETW3L1004852 -- Stilvolle,helle 3 1/2 Zimmerwohnung in historischem Kukturdenkmal in Poppenweiler

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 248.000 78 m²
Vordere Straße 1, 71642 Ludwigsburg, Ludwigsburg (Kreis)


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Eine Rarität auf dem Immobilienmarkt stellt dieses denkmalgeschützte 3 Familienhaus im Ortskern von Ludwigsburg Poppenweiler dar. In dem schön anzusehende Gebäude befindet sich diese gemütliche 3 1/2 Zimmerwohnung mit ca. 78 m² Wohnfläche. Die toll aufgeteilte Wohnung mit einer Deckenhöhe ist durch die Vielzahl der geschmackvollen, weißen Sprossenfenster sehr hell und wohnlich. Der große massive, weiß verputzte Kachelofen, in zentraler Lage der Wohnung bietet in den kälteren Monaten eine einmalig gemütliche Wohnatmosphäre. Die geschmackvollen Mosaik-Parkettböden, bzw. großen Feinsteinfliesen passen bestens zum Gesamtstil der Wohnung. Ein Wintergarten biete die Möglichkeit bei offenen Fenstern die Übergangszeiten im Frühjahr und Herbst zu genießen. Ein Autostellplatz im Freien am Eingangsbereich des Hauses ist im Kaufpreis beinhaltet. Die Wohnung ist sofort beziehbar.


- Mosaik-Parkett, bzw. Feinstein-Fliesen - Kachelofen - 1 Autostellplatz - 1 Kellerraum


Sehr ruhige Lage im alten Ortskern von Ludwigsburg - Poppenweiler. Mit seinen 4671 Einwohnern liegt es östlich der Kernstadt oberhalb des rechten Neckarufers. Unmittelbar südlich des Orts mündet der Zipfelbach in den Neckar. Im Osten reicht das Gemeindegebiet bis zum Lemberg. Im Norden grenzt das Gemeindegebiet an die Schillerstadt Marbach am Neckar, im Nordosten an Erdmannhausen, im Osten an Affalterbach, im Süden an Remseck am Neckar, im Westen an Oßweil und im Nordwesten an Neckarweihingen. Poppenweiler ist mit der Busline sehr gut mit Ludwigburg verbunden. Einkaufsmöglichkeiten sind direkt im Ort vorhanden. Beste Infrastruktur und schelle Anbindung per Stadtbahn in Remseck oder direkt mit dem Auto am Neckar entlang über Stuttgart Bad Cannstatt.


Profiteren Sie von hohen Steuervorteilen ! Die Denkmalschutz-Abschreibung: Für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, gewährt der Gesetzgeber besonders hohe Steuervorteile. Die reinen Modernisierungskosten für solche Häuser können Kapitalanleger acht Jahre lang mit jährlich neun und weitere vier Jahre lang mit sieben Prozent steuerlich geltend machen. Für die Anschaffungskosten ohne die Renovierungskosten gibt es zusätzlich die lineare AfA von zwei (für Häuser, die nach 1925 errichtet wurden) oder 2,5 Prozent (für Häuser, die vor 1925 gebaut wurden). Das Besondere: Auch Selbstnutzer von Denkmal-Immobilien können Steuern sparen. Sie können zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten abschreiben. Eine lineare AfA für die Altbau-Substanz können Selbstnutzer aber nicht in Anspruch nehmen.


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