Wohn-und Gewerbegebäude aus dem Jahre 1844 mit Denkmalschutz - jedoch ohne Auflagen. Objekt wird gegen Höchstgebot verkauft.
Ausführliches Exposè kann angefordert werden mit vollständigen Adressdaten.
Kurzbeschreibung: Zu dem Objekt liegt bereits eine genehmigte Projektierung vor mit Zuschussbewilligungen der Bayerischen Landesstiftung, dem Bezirk Niederbayern und dem bay. Landesamt für Denkmalpflege.
Eine anderweitige Projektierung ist möglich.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Es greift § 34 BauGB.
Seitens Denkmalschutz gab es keine Einschränkungen.
Unbeschadet von Zuschüssen bei Instandsetzung (z.B aus Städtebauförderungsprogramm
und Denkmalpflegefördermitteln) können nach Wahl des einkommensteuerpflichtigen Denkmaleigentümers dann Steuererleichterungen nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden, d. h. Sanierungsausgaben können dann binnen 12 Jahren zu 100 % abgesetzt werden; Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 11b EStG bzw. nach § 10g EStG wären dann allerdings ausgeschlossen. Diese Information ersetzt nicht eine persönlichen Prüfung Ihres Steuerberaters.
Zwischen Regensburg und Landshut an der B 15 gelegen.
Wohn-und Gewerbegebäude aus dem Jahre 1844 mit Denkmalschutz - jedoch ohne Auflagen. Objekt wird gegen Höchstgebot verkauft.
Ausführliches Exposè kann angefordert werden mit vollständigen Adressdaten.
Kurzbeschreibung: Zu dem Objekt liegt bereits eine genehmigte Projektierung vor mit Zuschussbewilligungen der Bayerischen Landesstiftung, dem Bezirk Niederbayern und dem bay. Landesamt für Denkmalpflege.
Eine anderweitige Projektierung ist möglich.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Es greift § 34 BauGB.
Seitens Denkmalschutz gab es keine Einschränkungen.
Unbeschadet von Zuschüssen bei Instandsetzung (z.B aus Städtebauförderungsprogramm
und Denkmalpflegefördermitteln) können nach Wahl des einkommensteuerpflichtigen Denkmaleigentümers dann Steuererleichterungen nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden, d. h. Sanierungsausgaben können dann binnen 12 Jahren zu 100 % abgesetzt werden; Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 11b EStG bzw. nach § 10g EStG wären dann allerdings ausgeschlossen. Diese Information ersetzt nicht eine persönlichen Prüfung Ihres Steuerberaters.
Wohn-und Gewerbegebäude aus dem Jahre 1844 mit Denkmalschutz - jedoch ohne Auflagen. Objekt wird gegen Höchstgebot verkauft.
Ausführliches Exposè kann angefordert werden mit vollständigen Adressdaten.
Kurzbeschreibung: Zu dem Objekt liegt bereits eine genehmigte Projektierung vor mit Zuschussbewilligungen der Bayerischen Landesstiftung, dem Bezirk Niederbayern und dem bay. Landesamt für Denkmalpflege.
Eine anderweitige Projektierung ist möglich.
Ein Bebauungsplan liegt nicht vor.
Es greift § 34 BauGB.
Seitens Denkmalschutz gab es keine Einschränkungen.
Unbeschadet von Zuschüssen bei Instandsetzung (z.B aus Städtebauförderungsprogramm
und Denkmalpflegefördermitteln) können nach Wahl des einkommensteuerpflichtigen Denkmaleigentümers dann Steuererleichterungen nach § 7h EStG in Anspruch genommen werden, d. h. Sanierungsausgaben können dann binnen 12 Jahren zu 100 % abgesetzt werden; Steuerabschreibungen nach §§ 7i, 10f, 11b EStG bzw. nach § 10g EStG wären dann allerdings ausgeschlossen. Diese Information ersetzt nicht eine persönlichen Prüfung Ihres Steuerberaters.