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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, Troisdorfer Str. 16, 53844 Troisdorf, Rhein-Sieg-Kreis | Mapio.net
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Hausansicht -- * 50 qm WBS erforderlich* Schöne 2-Zimmer-Wohnung in Troisdorf Sieglar

2-Zimmer Wohnung zu vermieten 234 55 m²
Troisdorfer Str. 16, 53844 Troisdorf, Rhein-Sieg-Kreis


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Die 55 qm große 2-Zimmer-Wohnung befindet sich in einem 7-Parteienhaus im 2. Obergeschoss. Die Wohnung teilt sich wie folgt auf: • Diele • Wohnzimmer • Schlafzimmer • Küche • Bad • Balkon Zur Wohnung gehört zudem ein abschließbarer Kellerraum. Ebenso steht ein Waschkeller zur Verfügung.


Die Wohnung verfügt über folgende Ausstattung: • Bodenbeläge: Küche und Bad gefliest • Wände: ohne Tapeten • Decken: mit Tapeten, weiß gestrichen • Einbauküche: nicht vorhanden-kann vom Vormieter übernommen werden • Gegensprechanlage: vorhanden • Fenster: doppelverglaste Kunststofffenster • Badezimmer mit Fenster: WC, Badewanne, Waschtisch Bitte beachten Sie, dass die Wohnung noch bewohnt ist. Aus diesem Grund haben wir Vergleichfotos eingestellt.


Troisdorf-Sieglar. Die Wohnung ist verkehrsgünstig gelegen. Alle Geschäfte des täglichen Bedarfs sind in der unmittelbaren Umgebung. Ärzte, Banken sowie Schulen befinden sich im nahen Umfeld. Nach ein paar Autominuten sind Sie in den Siegauen, in einer wunderschönen Naturlandschaft, die sich bis hinunter zum Rhein erstreckt. Ideal für ausgewogene Spaziergänge in der Natur. Die umliegenden Städte (Siegburg, St. Augustin, Bonn und Köln) und der Flughafen Köln-Bonn sind sowohl mit öffentlichen Verkehrmitteln, als auch mit dem PKW über die nahgelegene A 59 schnell erreichbar.


Das Recht zur Nutzung der Wohnung ist an die Mitgliedschaft in der Genossenschaft gebunden. Die erforderlichen Anteile i.H.v. 775,00 EUR zzgl. Eintrittsgeld in Höhe von 26,00 EUR sind bei der Anmietung zu zahlen. Bei Interesse füllen Sie bitte eine Wohnungsbewerbung aus und vermerken, für welches Objekt Sie sich interessieren. Diese können Sie gerne persönlich abgeben oder an theis@gwg-troisdorf.de senden. Hinweis: Mittels des Wohnberechtigungsschein (WBS) kann ein Mieter nachweisen, dass er dazu berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Die Bescheinigung wird durch die Stadt nach Einkommensprüfung erteilt und ist dann im jeweiligen Bundesland für 12 Monate gültig.


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