Auf der Suche nach einer Eigentumswohnung? In ruhiger Lage von Roßdorf erwartet Sie diese helle und geräumige 3 Zimmer Dachgeschosswohnung. Die Wohnung bietet Ihnen ca. 75 qm Wohnfläche, die sich auf ein geräumiges Wohnzimmer, ein großes Elternschlafzimmer, ein Kinderzimmer, eine Küche mit EBK und ein innenliegendes Badezimmer verteilt (das Badezimmer ist noch im Original Zustand). Alle Räume sind über den Flur erreichbar. Zur Wohnung gehört ein Kellerraum. Die Wohnung ist bereits leer und kann entweder selbst bezogen oder vermietet werden. Weitere Informationen erhalten Sie gerne bei einem Besichtigungstermin.
- Schiffsparkett - EBK mit Elektrogeräten - Keller - Sofort beziehbar
Unsere Eigentumswohnung befindet sich in ruhiger Lage von Roßdorf. Der Ortskern ist fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Alle Dinge des täglichen Bedarfs sind mit dem Auto in max. 5 Minuten Fahrtzeit mit dem Auto zu erreichen. Roßdorf verfügt über ein sehr gute ÖPNV Verbindung nach Darmstadt.
Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer zur Verfügung. Die Besichtigung kann nach Vereinbarung mit unserem Mitarbeiter/Beauftragten erfolgen. Der Maklervertrag mit uns kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Courtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis inkl. gesetzlicher MwSt. ist bei notariellem Vertragsabschluss fällig und vom Käufer an Racano Immobilienconsulting zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ortsüblichen Courtage verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt; weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.