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4-Zimmer Wohnung zu vermieten, 53175 Bonn | Mapio.net
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Hausansicht  -- Top renovierte Vier–Zimmer-Wohnung in begehrter Stadtlage von Bad Godesberg

4-Zimmer Wohnung zu vermieten 1.050 97 m²
53175 Bonn


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Das sechs – Parteien - Haus mit ca. 650 m² Wohnfläche wurde Mitte der 1960er-Jahre in Massivbauweise errichtet. Die angebotene Wohnung befindet sich an der rückwärtigen Seite im Hochparterre des Hauses und hat eine Wohnfläche von ca. 97 m². Sie verfügt über vier Zimmer, Küche, Diele, Bad, Gäste-WC und Loggia und ist barrierefrei zu erreichen. Der bauliche Zustand des Hauses kann als exzellent bezeichnet werden. Das gesamte Dach inkl. RWA-Anlage, die Heizungsanlage (Gas-Zentral mit Brennwerttechnik) sowie die Elektro-Hauptverteilung mit Zuleitungen zu den Wohnungen wurden erst vor wenigen Jahren erneuert. Das Haus verfügt über einen Personenaufzug. Die Wohnung wurde im Februar 2012 aufwändig renoviert und erhielt neue Fenster mit Sicherheitsglas und Mehrfachverriegelung der Marke „Schüko“, eine neue Elektroanlage, neue Badezimmerfliesen und Sanitärobjekte sowie einen hochwertigen Parkettboden. Alle Decken und Wände haben Raufasertapeten und wurden weiß gestrichen. Die Wohnungstür und Haustür wurden ebenfalls erneuert (mehrfach verriegelt). Ein neues zusätzliches Gäste-WC wurde installiert. Die Wohnung vermittelt dank der hohen Decken ein sehr angenehmes Raumgefühl der Großzügigkeit. Die hochwertige Einbauküche wird mitvermietet. Zu der Wohnung gehört ein Abstellraum im absolut trockenen Keller. Die geräumige Waschküche steht allen Nutzern zur Verfügung.


Die Roonstraße befindet sich in zentraler und begehrter Lage am Rande des Bad Godesberger Villenviertels. Die Entfernung zur Innenstadt, Kindergarten, Grundschule, Gymnasien, U-Bahn beträgt nur wenige Fußminuten.


Besichtigungen: Leider kann ein Exposé die persönlichen Eindrücke nicht ersetzen. Gerne laden wir Sie zu einer unverbindlichen Besichtigung ein. Miete: Wie weisen darauf hin, dass die Miete mehr als 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete der Stadt Bonn liegt. §556e BGB. Ist die Miete, die der vorherige Mieter zuletzt schuldete (Vormiete), höher als die nach § 556d Absatz 1 zulässige Miete, so darf eine Miete bis zur Höhe der Vormiete vereinbart werden.


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