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Haus zum Verkauf, Triibergem 35 b, 25938 Utersum, Nordfriesland (Kreis) | Mapio.net
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428443266 big -- Ansprechende Architektur unter Reet

Haus zum Verkauf 597.500 67 m²
Triibergem 35 b, 25938 Utersum, Nordfriesland (Kreis)


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- Grundstücksfläche: ca. 1.109 m² - Gesamtfläche: ca. 82 m² - Wohnfläche: ca. 67m² - Nutzfläche: ca. 15 m² - Anzahl der Räume: 3 - Anzahl der Schlafzimmer: 2 - Anzahl der Badezimmer: 1 - Heizung: Zentralheizung Erdwärme - BJ: 2018 Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns! Wir übermitteln Ihnen gerne das ausführliche Exposé sowie eine virtuelle Besichtigung der Immobilie.


- Besonderheiten: Dachboden


Das Nordseebad Utersum liegt im Südwesten der Insel und ist das kleinste Seebad an der Nordsee. Vom bekannten weiten Sandstrand mit seinen traumhaften Sonnenuntergängen bietet sich ein herrlicher Blick auf die Nachbarinseln Amrum und Sylt. Das Ortsbild ist geprägt durch seinem historischen Ortskern mit den reetgedeckten Häusern und in den Außenbereichen des Dorfes von seinen großen Grundstücken. Für eine Rundumversorgung der Einwohner und Gäste gibt es Restaurants, Einkaufsmöglichkeiten und einen Arzt. Von hier aus ist sowohl der Ortskern als auch der beliebte Strand in nur fünf Gehminuten zu erreichen.


Energieangaben Bedarfsausweis: Endenergiebedarf kWh/(m²*a): 20,60, Zentralheizung, Erdwärme, Baujahr: 2019, Energieklasse: A+ Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei der Steuersatzänderung. Die HC Horst Christophersen - Föhr-Amrumer Immobilien e.K. (Lizenzpartner der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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