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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 66127 Klarenthal | Mapio.net
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18-LRMR-265 -- Zwangsversteigerung - Objekt unter Wert zu erwerben

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 30.000 65 m²
66127 Klarenthal


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ZWANGSVERSTEIGERUNG Diese Eigentumswohnung liegt im 1. Obergeschoss eines 6-Parteien-Wohnhauses. Der Grundriss der Wohnung unterteilt sich in einen Flur, separate Küche, Wohnzimmer, Tageslichtbadezimmer mit Badewanne und zwei Schlafzimmer. Von einem der Schlafzimmer ist ein Balkon zugänglich. In der Wohnung gibt es lediglich einen Ofen im Flur. Die übrigen Räume sind unbeheizt. Die Fußböden bestehen überwiegend aus Holzdielen. Die Wohnung ist komplett sanierungsbedürftig. Weitere Informationen und Grundrisse finden Sie auf unserer Homepage: www.immotas.de/angebote/wohnung-etagenwohnung-in-klarenthal-kaufen-18lrmr265/


Sämtliche Daten, von Gerichten zur Verfügung gestellte Gutachten und die ggf. vorliegenden Exposés/sonstige Gutachten wurden von uns nicht auf Richtigkeit geprüft. Hierfür übernehmen wir keine Haftung; Irrtum oder Zwischenverkauf vorbehalten. Ein Energieausweis liegt nicht vor und ist im Rahmen der Zwangsversteigerung nicht erforderlich. Eigentumswohnung 1. Obergeschoss, links im Aufteilungsplan mit Nr. 3 bezeichnet, sowie Kellerraum mit Nr. II bezeichnet. 6-Parteien-Wohnhaus Massivbauweise Gas-Zentralheizung Fenster Aluminium, 2fach verglast Bodenbelag: überwiegend Holzdielen Tageslicht-Badezimmer mit Badewanne Balkon Kellerraum nicht umlagefähige Nebenkosten: 58,50 € / Monat Instandhaltungsrücklage 53,13 € Außenstände der Wohneinheit zum 31.05.2018: 2.201,75 €


Die Immobilie liegt im Stadtteil Klarenthal der Landeshauptstadt Saarbrücken in Waldrandlage. Klarenthal ist der westlichste Stadtteil von Saarbrücken und unmittelbar an der französischen Grenze gelegen. Im Ort finden Sie alle Geschäfte des täglichen Bedarfs, Kindergarten und Grundschule sowie zahlreiche Sport- und Gesangsvereine. Klarenthal ist an den öffentlichen Busverkehr nach Saarbrücken, Völklingen und Saarlouis angeschlossen. Der Autobahnanschluss A 620 ist innerhalb von 5 Minuten erreichbar.


Alle Angaben stammen aus dem Gutachten. FESTGESETZTER VERKEHRSWERT? Durch einen vereidigten Gutachter (Gericht), wird der Verkehrswert des Versteigerungsobjektes festgestellt. Der Verkehrswert ist ein Anhaltspunkt um den Wert des Objektes zu bemessen. Dieser hat auch prozessuale Funktion. Beim ersten Versteigerungstermin muss 5/10 des Verkehrswertes geboten werden, falls nicht, darf das Versteigerungsgericht den Zuschlag nicht erteilen. Der Vertreter der Gläubigerbank hat die Möglichkeit, bei nicht erreichen von 7/10 des Verkehrswertes, den Zuschlag abzulehnen. Sollte aus diesen Gründen beim ersten Termin kein Zuschlag erfolgen, so gelten beide Vorgaben (5/10,7/10) beim nächsten Termin nicht mehr. MUSS DER BETREIBENDE GLÄUBIGER BEI EINEM ZWEITEN ODER WEITEREN TERMIN DEN ZUSCHLAG AUCH UNTERHALB 5/10 ODER 7/10 ERTEILEN? Nein. Die Gläubigerbank kann bei nicht angemessenem Gebot den Zuschlag ablehnen. Wir empfehlen Ihnen sich vor dem Termin mit uns in Verbindung zu setzen um mit dem Mitarbeiter der Gläubigerbank ein Gespräch zu vereinbaren. Mit ihm, können wir uns über Erlöse und Bieterverhalten aufklären lassen. BIETEN BEIM TERMIN? Jeder Versteigerungstermin ist öffentlich und es darf nur mündlich geboten werden. Der Rechtspfleger beendet die Bietzeit. Sie dauert mindestens 30 Minuten. ZUR ABGABE VON GEBOTEN BEIM TERMIN, BRAUCHE ICH FOLGENDE UNTERLAGEN! Sie brauchen als Bieter einen gültigen Personalausweis oder Pass. Wenn Sie im Auftrag von anderen oder Ehepartner bieten, benötigen Sie eine notariell beglaubigte Bieter- oder Generalvollmacht. Bei Firmen benötigen Sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug, der nicht älter als zwei Monate sein darf. MUSS SICHERHEITSLEISTUNG AUF JEDEN FALL GELEISTET WERDEN UND WAS BEDEUTET DIESE? Der Verfahrensbeauftrage kann bei Abgabe eines Gebotes eine Sicherheitsleistung verlangen. Falls diese nicht vorhanden ist, kann das Gebot abgelehnt werden. Ausnahme ist, dass der Vertreter der Gläubigerbank, Sie persönlich kennt und die Finanzierung des Objektes gesichert ist. Die Sicherheitsleistung beträgt in der Regel 10% des gerichtlichen Verkehrswertes. FORM DER SICHERHEIT: -Überweisung der 10% auf ein Gerichtskonto vor dem Termin, Gerichtskosten müssen erfragt werden -Bestätigter Bundesbank-Scheck (nur 3Tage vor dem Termin auszustellen, nicht älter) -Bankbürgschaft -Verrechnungsschecks die von einem Kreditinstitut ausgestellt sind- keine privaten und nicht älter als 3Tage vor dem Termin ausgestellt -Andere Vermögensnachweise z.B. Sparbuch sind nicht zugelassen. WICHTIG: EINE BAREINZAHLUNG AM TAGE DES TERMINS IST NICHT MÖGLICH!!


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