Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch das Gutachten zu. Aktuell ist kein freihändiger Verkauf darstellbar, ein Erwerb kann nur über die Zwangsversteigerungs-Termine erfolgen. Auf dem Dach befindet sich eine Photovoltaikanlage die nicht Gegenstand dieser Zwangsversteigerung ist. Der Erwerber hat nach Zuschlagserteilung selbst dafür Sorge zu tragen sich mit dem Eigentümer der Photovoltaikanlage über deren Verbleib oder Abbau zu einigen. Wir bitten um Verständnis, dass die Vereinbarung von Besichtigungsterminen nur nach Rücksprache mit dem Sequester möglich ist.