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Haus zu vermieten, 13158 Berlin | Mapio.net
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Gartenansicht -- Wohnen kann wie Urlaub sein! Ehemalige Botschaft in Pankow in idyllischer, ruhiger Lage

Haus zu vermieten 2.900 280 m²
13158 Berlin


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LEBEN UND WOHNEN AUF HOHEM NIVEAU! Wir bieten Ihnen hier ein ehemaliges finnisches Botschaftsgebäude in einem der begehrtesten und schönsten Bezirke Berlins an. Das Viertel ist geprägt von sanierten Villen und schönen Mietshäusern. Zahlreiche Geschäfte, Restaurants, Cafes, Schulen Kitas uvm. befinden sich im nahen Umfeld; alles, was man zum Leben und Wohlfühlen braucht. In dieser wunderbaren Lage befindet sich das komplett sanierte und super gepflegte Objekt. Große, helle Räume mit schönem Parkettboden stechen hier als erstes ins Auge. Der luftige Grundriss und die durchdachten Raumgrößen geben jedem Bewohner Platz für viele Möblierungs- und Nutzungsvarianten. Diese Immobilie kann auf viele Arten genutzt werden, z.B.: als Ein- oder 2 Familienhaus, als Wohn- und Arbeitsplatz oder als Mehrgenerationenhaus. Ein geräumiger, heller Eingangsbereich empfängt Sie und natürlich auch Ihre Gäste und vermittelt sofort ein angenehmes Gefühl. Das großzügige und offengehaltene Treppenhaus verbindet das EG mit dem OG. Auf insgesamt 3 Etagen befinden sich 7 Zimmer, 2 große Hobbyräume, 2 Küchen, 3 Bäder, eine Sauna, 2 große Keller und im Außenbereich eine riesige ca.60 qm große Südterrasse, ein großer, geschützter Garten, eine Garage und Stellplätze. Überzeugen Sie sich, bei einer persönlichen Besichtigung, selbst von diesem schönen Haus und der tollen Umgebung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.


- 7 Zimmer - 2 Keller - ca. 64m² Südterrasse - großer Garten - 2 Küchen - 3 Bäder - Parkettböden - große, helle Räume - luftiger, gut geschnittener Grundriss - super gepflegt und bezugsfertig - Hobby und Sportraum inkl. Teeküche - Fußbodenheizung im Keller - zzgl. Garage 150 € / Monat, Stell-Platz 100 € / Monat


- ruhige und begehrte Wohnlage, geprägt durch Villen- und Mehrfamilienhausbebauung - gute Verkehrsanbindung ( Straßenbahn M1, BUS 107, M1, N53 - zahlreiche Geschäfte des täglichen Bedarfs fußläufig erreichbar - Restaurants und Cafes ebenfalls fußläufig erreichbar - Sportanlagen und zahlreiche Freizeitangebote im direkten Umfeld - Schulen und Kitas fußläufig erreichbar - zahlreiche Grünflächen wie der Brosepark, der Schlosspark, der Bürgerpark im nahen Umfeld - angenehme Nachbarschaft WICHTIGER HINWEIS ZUM WIDERRUFSRECHT: Nach den EU-Verbraucherrechterichtlinien sind Makler seit dem 13.06.2014 dazu verpflichtet, ihre Kunden über ihr Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zu informieren. Ein Fernabsatzvertrag ist bereits zustande gekommen, wenn Sie uns telefonisch oder per Email bezüglich einer Immobilie kontaktieren. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, wenn Sie vor der Vereinbarung eines Besichtigungstermins bzw. vor Überlassung weiterer Informationen zur Immobilie von uns eine Email mit detaillierten Informationen bezüglich Ihres Widerrufsrechts bekommen. Erst danach können wir in vollem Umfang für Sie tätig werden. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Verbraucher. Wir hoffen, dass wir Sie - trotz des kleinen Mehraufwandes - Ihrer neuen Immobilie einen entscheidenden Schritt näher bringen können! WICHTIGER HINWEIS ZUM GELDWÄSCHEGESETZ: Als Immobilienmaklerunternehmen sind wir seit geraumer Zeit, gemäß Geldwäschegesetz (GwG), dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir (üblicherweise spätestens bei Besichtigung) die relevanten Daten Ihres Personalausweises (ggf. Handelsregisterauszug einer Firma) festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss. Insofern bitten wir schon vorab höflichst um Verständnis, wenn wir Sie, spätestens bei Durchführung der gemeinsamen Objektbesichtigung, um Vorlage eines gültigen Ausweis- bzw. Legitimationsdokumentes (dazu zählt NICHT der Führerschein) bitten.


Alle Angaben und Informationen zu diesem Angebot sind unverbindlich und beruhen auf Aussagen des Eigentümers bzw. der Verwaltung, Irrtum vorbehalten. Für diese Angaben können wir keine Garantie übernehmen, sie sind vom Interessenten selbst zu prüfen. Es gelten unsere folgenden "Allgemeine Geschäftsbedingungen". Allgemeine Geschäftsbedingungen HAMEL IMMOBILIEN § 1 Weitergabeverbot Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten. § 2 Doppeltätigkeit Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden. § 3 Eigentümerangaben Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung. § 4 Haftungsbegrenzung Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. § 5 Verjährung Die Verjährungsfrist für alle Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadenersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese. § 6 Gerichtsstand Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche und als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.


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