Mischgebäude.
Hier können Wohnzwecke und gewerbliche Tätigkeiten zusammen kommen.
Für reine Wohnzwecke ist dieses überdimensioniertes Gebäude ungeeignet.
Ausschließlich abzugeben an:
- Gewerbetreibenden
- Vereine
- Freiberufler o.ä.
Ausfürliche Informationen unter:
https://erbgericht.jimdo.com/
Eine Kontaktaufnahme ist ausschließlich unter den beschriebenen Link aufzusuchen.