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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 76877 Offenbach | Mapio.net
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Ansicht Balkonseite -- Eigentumswohnung ideal für Paare oder Kleinfamilie

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 159.000 82 m²
76877 Offenbach


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In Offenbach befindet sich diese gepflegte Eigentumswohnung im 1. OG einer Wohnanlage, bestehend aus zwei Gebäuden mit je 11 Eigentumswohnungen. Die Wohnanlage wurde 1973 gebaut und die Wohnung im Laufe der Jahre modernisiert. Die Wohnfläche von ca. 82 m² eignet sich ideal für Paare oder eine Kleinfamilie. Sie teilt sich wie folgt auf: Ein gefliester Flur lädt Sie in die Wohnung ein. Die Wohnung besteht aus einem ca. 17 m² großen Schlafzimmer, einem Kinder– oder Arbeitszimmer und einem Tageslichtbad mit Wanne. Im Flur finden Sie einen Abstellraum vor. Das Wohn-Esszimmer ist mit Parkettboden ausgestattet. Von hier aus erreichen Sie auch die Küche, die durch den türlosen Übergang die Wege zum Essbereich erleichtern. Ein Balkon, den Sie jeweils vom Schlaf– und Wohnzimmer aus erreichen, lädt zum Verweilen ein. Eine Markise schützt Sie vor zuviel Sonneneinstrahlung. Die beiden Balkonfenster sind mit elektrischen Rollläden versehen. Die Einbauküche kann auf Wunsch erworben werden. Ein Keller sowie ein Trockenraum befinden sich im Haus. Die Pflege der Wohnanlage wird durch eine Hausverwaltung betreut. Die zum Grundstück gehörenden Garagen und Stellplätze sind dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet und werden vermietet. Die Mieteinnahmen kommen der Wohnungseigentümergemeinschaft zugute. Die Immobilie ist sofort frei.


Kunststoff-Isofenster (braun und weiß) elektrische Rollläden an Balkontüren Fliesen– und Laminatböden Tageslichtbad Abstellraum Balkon Keller Waschmaschinenanschluss in Küche


Offenbach an der Queich ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz.   Die Gemeinde Offenbach liegt östlich von Landau mit guter Verkehrsanbindung an die A 65 und B 272. Grundschule und Kindergärten, Sporthallen, Freibad, Tennis/Badminton, Golfplatz, Sportvereine und Ärzte sind ebenso unmittelbar vor Ort wie viele Einkaufsmöglichkeiten. Sonstiges: Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Laut diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet bei Kontaktaufnahme mit dem Kunden, dessen Identität zu prüfen. Wir bitten Sie daher zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.      


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