Voll möblierte Doppelhaushälfte, ideal auch für eine Zweier-WG. Ein längerfristiges Mietverhältnis ist möglich, aber nicht vorausgesetzt.
Das hochwertig renovierte Haus besteht im Erdgeschoss aus einer großen Wohnküche, einem geräumigen Wohnzimmer mit Terrassenzugang, einem modernen Bad mit großer, ebenerdiger Dusche, sowie einem Schlafzimmer. Im Obergeschoss befindet sich ein weiteres geräumiges Schlafzimmer mit Balkonzugang, sowie ein zweites Bad mit Dusche, Waschbecken und WC. Ein großer Keller, eine Garage, sowie die Gartenmitbenutzung sind im Mietpreis enthalten. (Möblierung siehe Sonstiges)
Altenstadt bei Schongau ist eine kleine Gemeinde im Pfaffenwinkel mit ca. 3.330 Einwohnern und guter Infrastruktur. Der Ort wird geprägt durch eine historisch bedeutsame Romanische Basilika und als Standort der Franz-Josef-Strauß Kaserne (Luftlande- und Lufttransportschule). Außerdem bieten verschiedene Industrie-, Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe ein breites Arbeitsplatzangebot und sichern die Versorgung der Bevölkerung. Die landschaftlich reizvolle Lage im Voralpenland, die Nähe zu einer Vielzahl und Vielfalt von Sehenswürdigkeiten sowie die zahlreichen Möglichkeiten einer sinnvollen und interessanten Freizeitgestaltung sind wichtige Voraussetzungen, warum die Bürger gerne hier leben und sich wohlfühlen. Weitere Informationen zum Ort erhalten Sie unter www.altenstadt.org
Die Küche ist vollständig und neu eingerichtet worden. Auf Wunsch kann auch das vorhandene Geschirr und die Kleinelektrogeräte (Toaster etc.) mit gemietet werden. Ein Esstisch mit 4 Stühlen ist ebenfalls vorhanden. Das Wohnzimmer ist mit verschiedenen Sitzmöbeln und hochwertigen Schränken eingerichtet. In den beiden Schlafzimmern finden Sie neben Bett und Schrank auch jeweils einen Schreibtisch mit Stuhl. In den Bädern befinden sich ebenfalls neue Möbel. In der zugehörigen Waschküche ist bereits eine Waschmaschine und ein Trockner vorhanden. Die Gesamtmiete in Höhe von € 1250 p.M. versteht sich als Pauschalmiete warm inkl. Möblierung und Nebenkosten. Eine separate Abrechnung erfolgt nicht.