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1-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 67806 Rockenhausen | Mapio.net
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Wohnen -- Barrierefrei, urban, neu und einfach schön!!!

1-Zimmer Wohnung zum Verkauf 114.000 50 m²
67806 Rockenhausen


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Eine tolles barrierefreies Appartement in zentraler Lage Rockenhausens können Sie schon sehr bald Ihr Eigen nennen. Die 51 qm große 1-Zimme-Erdgeschosswohnung bietet Ihnen ein modernes Bad, Eingangsbereich mit Garderobe, Wohn-/ Schlaf-/ ssbereich mit Zugang zur Terrasse. Wir haben Ihr Interresse geweckt? Dann nutzen Sie am besten unseren kostenlosen virtuellen 360°-Rundgang einer Beispielwohnung in diesem Haus unter Eingabe des folgenden Links: 3d.n1-bau.de/tour/2120


Ein Fahrstuhl ermöglicht Ihnen den barrierefreien Zugang zu Ihrer neuen Traumwohnung. Eine hochwertige Ausstattung wie Fußbodenheizung sowie 3-fach verglaste Fenster mit Rollläden sind ebenso selbstverständlich wie vergleichsweise geringe Unterhaltskosten dank einer hochmodernen Zentralheizung mit Solarunterstützung für Heißwasser.


Rockenhausen ist eine Stadt im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz. Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört. Rockenhausen ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Rockenhausen ist über die B 48 (Bingen am Rhein–Bad Bergzabern), die zwischen Bingen und Winnweiler bereits eine Reichsstraße (R 40) war, an das überregionale Straßennetz angebunden. Rockenhausen hat auch einen Bahnhof an der Alsenztalbahn mit Zugverbindungen nach Bingen und Kaiserslautern jeweils im Stundentakt In unmittelbarer Nähe dieses Mehrfamilienhausneubaus befinden sich Einkaufsmärkte, Ärzte, Schulen etc. Die Fußgängerzone ist nur wenige Gehminuten entfernt und lädt ein zum gemütlichen Flanieren oder einfach nur zum Treffen mit Freunden und Bekannten.


Wichtiger Hinweis: Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft. Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandl...


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