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1-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 67806 Rockenhausen | Mapio.net
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Wohnen -- Barrierefrei, urban, neu und einfach schön!!!

1-Zimmer Wohnung zum Verkauf 112.500 50 m²
67806 Rockenhausen


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Mitten in Rockenhausen, in direkter Nähe zum Zentrum, entstehen insgesamt 11 hochwertige Eigentumswohnungen unterschiedlichster Größenordnung in moderner und energiesparender Bauweise. Das hier ausgeschriebene Appartement mit 51 m² Wohnfläche bietet Ihnen ein modernes Bad, Eingangsbereich mit Garderobe, Essküche sowie ein Wohn- und Schlafzimmer mit Zugang zum Balkon. Sämtliche Wohnungen werden über einen Fahrstuhl erschlossen. Wir haben Ihr Interresse geweckt? Dann nutzen Sie am besten unseren kostenlosen virtuellen 360°-Rundgang einer Beispielwohnung in diesem Haus unter Eingabe des folgenden Links: 3d.n1-bau.de/tour/2120


Die Böden im gesamten Treppenhaus und in den Abstellräumen werden gefliest.Die Wohnung ist mit einer Fußbodenheizung ausgestattet, die für behagliche Wärme sorgt, 3-fach verglaste Kunststofffenster mit Rolläden bzw. Außenjalousien runden die hochwertige Ausstattung ab.


Sie leben mitten in der Stadt und genießen somit alle Vorteile in fußläufiger Nähe. Dabei müssen Sie den Blick ins Grüne nicht vermissen und genießen Ihre wohlverdiente Freizeit in einem attraktiven Wohnumfeld. In unmittelbarer Nähe befinden sich Einkaufsmärkte, Ärzte, Schulen etc. Die Fußgängerzone ist nur wenige Gehminuten entfernt und lädt ein zum gemütlichen Flanieren oder einfach nur zum Treffen mit Freunden und Bekannten. Wohn- und Lebensqualität werden an diesem Standort in besonderer Weise kombiniert und machen das Angebot außerordentlich interessant für alle zukünftigen Bewohner.


Wichtiger Hinweis: Eine riesige Auswahl von rund 500 Alternativobjekten finden Sie unter www.immobilien-kafitz.de. Gerne geben wir Ihnen auch telefonisch jederzeit unter der Rufnummer 06303-983194 oder 0631-750071-0 Auskunft. Wir als Immobiliendienstleister sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet die Identität unserer Kunden festzustellen und zu überprüfen. Diese Verpflichtung haben Immobilienmakler vor dem mündlichen oder schriftlichen Maklervertrag zu erfüllen. Um zu verhindern, dass Gewinne aus Straftaten in Umlauf gebracht werden, gibt es das sogenannte Geldwäschegesetz (GwG). Neben Banken, Versicherungen, Treuhändern, Anwälten und Steuerberatern gehören auch Immobiliendienstleister zu den Verpflichteten des GwG und müssen die Sorgfaltspflichten des Gesetzes anwenden. Seit 2011 wird die Einhaltung der Pflichten durch die Aufsichtsbehörden lückenlos kontrolliert. Die Verpflichteten müssen die Einhaltung dieser gegenüber den Behörden belegen. Für die praktische Arbeit bedeutet dies, dass Immobiliendienstleister sich den Personalausweis ihrer Kunden zeigen lassen und die Daten aufnehmen müssen. Name, Geburtsort und -datum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Ausweisnummer und ausstellende Behörde sind zu vermerken. Am einfachsten ist es, eine Kopie des Ausweises zu erstellen; das Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Anfertigung einer Kopie genügt. Außerdem muss der Makler prüfen, ob sein Kunde im eigenen wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir vor einem Besichtigungstermin Ihre Daten bzw. eine Kopie Ihres Personalausweises aufnehmen müssen. Alle Angaben in diesem Exposé wurden sorgfältig und so vollständig wie möglich gemacht. Gleichwohl kann das Vorhandensein von Fehlern nicht ausgeschlossen werden. Die Angaben in diesem Exposé erfolgen daher ohne jede Gewähr. Besichtigungen sind jederzeit, jedoch nur nach vorheriger Terminabsprache mit Ihrem Ansprechpartner möglich. Kaufverhandl...


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