Die Wohnung befindet sich in einer ordentlichen Wohnanlage. Im 4 Stöckige Wohnhaus befinden sich insgesamt 16 Wohnungen. Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe nachgewiesen werden kann, dass eine Person berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der WBS wird vom Wohnungsamt der Gemeinde ausgestellt, wenn das Einkommen die Grenze nach dem Wohnungsförderungsgesetz nicht übersteigt. Bitte erfragen Sie die aktuellen Sätze bei Ihrem zuständigem Wohnungsamt.
Diese Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines gepflegten Mehrfamilienhauses. Die Wohnung wird derzeit aufwendig modernisiert. Über das geräumige Wohnzimmer gelangen Sie auf den Balkon. Die Böden werden mit neuem, modernem Design-Bodenbelag ausgestattet. Das Badezimmer wird neu gestaltet und erstrahlt in modernen Tönen. Die alten Holzfenster werden durch zeitgemäße Kunststoff-Isolierfenster ersetzt. Die Wohnung ist zweckgebunden für *Ältere Menschen* ab 60 Jahre.
Schifferstadt ist eine verbandsfreie Stadt im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz. Die Stadt liegt im Städtedreieck Speyer–Neustadt an der Weinstraße–Ludwigshafen und ist Teil der Metropolregion Rhein-Neckar. Schifferstadt liegt verkehrsgünstig an der B9 und A61. Mannheim und Ludwigshafen sind mit dem Auto in ca. 25 Minuten erreichbar. Durch den Bahnhof in Schifferstadt gelangen Sie auch problemlos u. a. nach Neustadt, Heidelberg, Frankenthal. Diverse Einkaufsmöglichkeiten, Kindergärten, Schulen, Ärtze etc. befinden sich in unmittelbarer Nähe. Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Besichtigungstermin.
- Wesentlicher Energieträger: Erdgas - Ausstattung: Badewanne, Breitband-Kabelnetz, modernisiert, Alte Menschen Zur Anmietung dieser Wohnung benötigen Sie einen gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS). Der WBS ist eine amtliche Bescheinigung, die eine Person dazu berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Bitte erfragen Sie alle weiteren Informationen bei Ihrem zuständigen Wohnungsamt. Für Mietinteressenten, die aufgrund ihrer Einkommenssituation kein Anrecht auf einen WBS haben, bieten wir die Prüfung einer Freistellung beim zuständigen Wohnungsamt an. Alle Angaben im Exposé sind unverbindlich. Änderungen vorbehalten.