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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf, Möwenweg 5/WE 14, 25946 Wittdün, Wittdün auf Amrum | Mapio.net
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349361240 big -- Helle Erdgeschosswohnung mit Südterrasse in ruhiger Lage

2-Zimmer Wohnung zum Verkauf 259.000 50 m²
Möwenweg 5/WE 14, 25946 Wittdün, Wittdün auf Amrum


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- Gesamtfläche: ca. 56 m² - Wohnfläche: ca. 50 m² - Anzahl der Räume: 2,5 - Anzahl der Badezimmer: 1 - Heizung: Gas; Bj.: 2008 - Sonstiges: Pkw-Stellplatz, Terrasse - Baujahr: 1976 Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns! Wir übermitteln Ihnen gerne das ausführliche Exposé.


Wittdün ist, anders als die übrigen Orte der Insel, ein relativ junger Ort. Er wurde im Jahr 1890 an einem neuen Fähranleger zum Festland als Urlaubsort gegründet. Hintergrund war die Furcht vieler Amrumer vor dem Verfall der inselfriesischen Kultur durch Badegäste aus dem Süden. So glaubten damals viele Insulaner durch die Konzentration des beginnenden Bädertourismus auf einen Ort im Süden der Insel die einheimischen Dorfgemeinschaften vor „neuen Moden“ und „Luxus“ schützen zu können. In den 70er Jahren entwickelte sich Wittdün zum Mittelpunkt des Amrumer Geschäftslebens. Noch heute schätzen Gäste und Insulaner die Nähe zum Fährhafen sowie die Vielzahl von Geschäften und gastronomischen Einrichtungen, die dem Ort Wittdün seine fast kleinstädtische Prägung geben.


Energieangaben Verbrauchsausweis: Energieverbrauchskennwert kWh/(m²*a): 162,40, Zentralheizung, Ölheizung, Baujahr: 1976 Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei der Steuersatzänderung. Die HC Horst Christophersen-Föhr-Amrumer Immobilien e.K. (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.


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