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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Breslauer Str. 29, 66121 Saarbrücken, Stadtverband Saarbrücken (Kreis) | Mapio.net
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haus-breslauer-strasse-29-29a- -- Saarbrücken Eschberg - 1 ZKB Wohnung zum 01.01.2019

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 500 37 m²
Breslauer Str. 29, 66121 Saarbrücken, Stadtverband Saarbrücken (Kreis)
bisheriger Preis 365


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Die wichtigsten Informationen zu unserem Haus Breslauer Straße 29/29a: Baujahr 1973 2 Hausteile mit jeweils 10 Wohnungen; zweigeschossig Balkone sowohl nach Osten zum Scheidter Tal wie auch nach Westen zur Breslauer Straße Fernheizung (Endenergieverbrauchswert des Energieausweises 108 kWh/(m²a)) Warmwasserbereitung: dezentral durch Elektro-Durchlauferhitzer und Elektro-Boiler in den Wohnungen Kabel-TV (kabel Deutschland) Schneller Internetanschluss und Telefonanschluss über Kabel Deutschland möglich Kunststoff-Fenster mit Isolierglas zum Haus gehörende Garage mit 27 abschließbaren Einzelgaragen und 20 Stellplätzen Hausmeisterbetreuung (inkl.Treppenhausreinigung) Waschzentrale (Waschmaschine und Trockner) Kellerverschlag zu jeder Wohnung vorhanden 1 (4) Stufen vom Bürgersteig bis zur Haustür in Hausteil 29 (29a), weitere 24 Stufen bis zu den Wohnungen; kein Aufzug Die nächste Bushaltestelle ist nur wenige Schritte entfernt. Busfahrplan: siehe www.saarbahn.de Entfernung zum Einkaufszentrum SaarBasar: Luftlinie 1100 m; Entfernung zur Innenstadt (St. Johanner Markt): Luftlinie 3,9 km


separate eingerichtete Küche (E-Herd + Backofen, Kühlschrank, Spüle, Schrank)


Breslauer Str. 29 66121 Saarbrücken-Eschberg


Einkommensnachweis: Sie können jede von uns zur Vermietung angebotene Wohnung besichtigen, egal ob Sie über ein ausreichendes Einkommen zur Anmietung verfügen oder nicht. Wir müssen Sie jedoch – um Ihnen und uns unnötigen Aufwand zu ersparen – darauf hinweisen, daß wir Ihre Zusage, die Wohnung mieten zu wollen, nach einer Besichtigung ** N I C H T ** annehmen werden, wenn Sie ** N I C H T ** über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Unmittelbar vor einem Vertragsabschluß müssen Sie uns das ausreichende Einkommen durch Vorlage einer Gehaltsbescheinigung o.ä. nachweisen. Was wir unter einem ausreichenden Einkommen verstehen, erläutern wir Ihnen gern bei der von uns bevorzugten telefonischen Vereinbarung des Besichtigungstermins, wenn Sie es wünschen. Wenn Sie in Vollzeit berufstätig sind, verfügen Sie sehr wahrscheinlich über ein ausreichendes Einkommen. Das deutsche Datenschutzrecht verlangt das obige Vorgehen.


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