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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 09648 Mittweida | Mapio.net
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Hochschule-Mensa gegenüber -- Studentenwohnung gegenüber der Hochschule

2-Zimmer Wohnung zum Verkauf 35.000 40 m²
09648 Mittweida


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Die angebotene Wohnung befindet sich in einem Mehrfamilienhaus, das 1954 erbaut und 1995 umfassend saniert worden ist. Die Wohnung verfügt über 2 Zimmer, eine kleine Küche und ein modernes Bad. Insgesamt stehen den Bewohnern ca. 40 m² Wohnfläche zur Verfügung. Zusätzlich gibt es Abstellmöglichkeiten im 11,5 m² großen Kellerabteil. Für alle Hausbewohner gemeinschaftlich nutzbar sind außerdem ein Fahrrad- und ein Trockenraum. Da das Haus in Sichtweite der Hochschulbibliothek/Mensagebäude der Hochschule Mittweida liegt, ist eine Nutzung als Studentenwohnung eine attraktive Nutzungsmöglichkeit, denn es garantiert kurze Wege zu den Studieneinrichtungen.


Mittweida mit seinen fast 15.000 Einwohnern ist eine Industriestadt im Landkreis Mittelsachsen. Über die Grenzen des Freistaates Sachsen hinaus bekannt wurde Mittweida auch als Hochschulstadt. Die heutige Hochschule Mittweida, 1867 als Technikum Mittweida gegründet, ist die größte Fachhochschule Sachsens mit fast 7.100 Studenten. In fünf Fakultäten werden ingenieur-, medien-, wirtschafts- und sozialwissenschaftliche Studiengänge angeboten. Doch nicht nur Industrie und Bildungseinrichtungen charakterisieren die Stadt. Durch Ihre Lage an der Zschopau und die unmittelbare Nähe zur bekannten Talsperre Kriebstein, über deren Ufer sich die gleichnamige Burg erhebt, ist sie Ausgangspunkt für touristische und sportliche Aktivitäten.


Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Ein Zwischenverkauf bleibt ausdrücklich vorbehalten. Der Käufer zahlt im Erfolgsfall an die ADLATUS AKTIENGESELLSCHAFT eine Käufer-Maklerprovision in Höhe von 3,57 % (inkl. Mehrwertsteuer 19 % MwSt.). Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis. Die Angaben dienen der Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell geschlossene Kaufvertrag. Besichtigungen sind jederzeit möglich, im Interesse aller Beteiligten bitten wir jedoch um vorherige Abstimmung mit uns. Nutzen Sie bitte auch die Möglichkeit, sich von unseren Spezialisten das für Sie objektiv beste Finanzierungskonzept erstellen zu lassen. Sie bekommen das für Ihre Bedürfnisse maßgeschneiderte Finanzprodukt. Informationen erhalten Sie unter Tel.-Nr. 0371/666 42 17. Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (Gesetz zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuordnung der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen vom 23. Juni 2017) gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG: Jeder Immobilienmakler ist verpflichtet, "...die Vertragsparteien des Kaufgegenstandes zu identifizieren, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages äußert und die Kaufvertragsparteien hinreichend bestimmt sind". Aus diesem Grund bitten wir Sie, spätestens zur Notarbeauftragung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) vorzulegen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig, um die wirtschaftlich Berechtigten feststellen zu können.


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