Neubauwohnung mit Fußbodenheizung und Parkettböden in den Wohnräumen. Voraussetzung für den Bezug ist ein WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN. Mit der sog. EoF-Förderung kann der Mieter eine ZUSATZFÖRDERUNG beantragen. Zuständig hierfür ist das Wohnungs- und Stiftungsamt, Schießgrabenstr. 4, 86150 Augsburg. Nähere Informationen und Antragsformulare sind auch über die Internetseite des Amtes abrufbar.
- Ausstattung: Loggia, Zentralheizung