Einkommensnachweis: Sie können jede von uns zur Vermietung angebotene Wohnung besichtigen, egal ob Sie über ein ausreichendes Einkommen zur Anmietung verfügen oder nicht. Wir müssen Sie jedoch – um Ihnen und uns unnötigen Aufwand zu ersparen – darauf hinweisen, daß wir Ihre Zusage, die Wohnung mieten zu wollen, nach einer Besichtigung ** N I C H T ** annehmen werden, wenn Sie ** N I C H T ** über ein ausreichendes Einkommen verfügen. Unmittelbar vor einem Vertragsabschluß müssen Sie uns das ausreichende Einkommen durch Vorlage einer Gehaltsbescheinigung o.ä. nachweisen. Was wir unter einem ausreichenden Einkommen verstehen, erläutern wir Ihnen gern bei der von uns bevorzugten telefonischen Vereinbarung des Besichtigungstermins, wenn Sie es wünschen. Wenn Sie in Vollzeit berufstätig sind, verfügen Sie sehr wahrscheinlich über ein ausreichendes Einkommen. Das deutsche Datenschutzrecht verlangt das obige Vorgehen.