Diese in Massivbauweise errichtete Immobilie aus dem Baujahr 1972 befindet sich ganz in der Nähe des Norddorfer Zentrums in ruhiger Sackgassenlage. 1996/97 kernsaniert und erweitert durch einen Wintergarten bietet dieses Haus zwei separate Wohneinheiten. Die Erdgeschosswohnung wurde bisher privat genutzt. Sie hat eine Größe von ca. 102 m² und verfügt über Wohnzimmer, Küche, Wintergarten, zwei Schlafzimmer, zwei Badezimmer, davon eines en Suite und einen Hauswirtschaftsraum. Die Dachgeschosswohnung ist über einen separaten Eingang erreichbar. Sie hat eine Größe von ca. 68 m² und verfügt über Wohnzimmer, Küche, zwei Schlafzimmer, ein Badezimmer, ein Gäste-WC und ein Hauswirtschaftraum. Im Kellergeschoss befinden sich Abstell- und Versorgungsräume. Zur Immobilie gehören zwei PKW-Stellplätze ein Gewächshaus und ein Gartenhäuschen.
Norddorf, die nördlichsten Gemeinde der Insel Amrum, lädt zum Verweilen ein, ob als Urlaubsort oder Zweitwohnsitz. Tausende von brütenden Seevögeln machen den Himmel, das Meer und die Insel mit ihren Rufen lebendig und sorgen das ganzen Jahr für das echte "Nordsee-Gefühl". Die Vielzahl gemütlicher Cafés und Restaurants verführt ebenso wie die zahlreichen Geschäfte in der Fußgängerzone.
Energieangaben Bedarfsausweis: Endenergiebedarf kWh/(m²*a): 187,30, Gas, Zentralheizung, Baujahr: 1972 Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 5,95 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei der Steuersatzänderung. Die HC Horst Christophersen-Föhr-Amrumer Immobilien e.K. (Lizenznehmer der Engel & Völkers Residential GmbH) und ggf. deren Beauftragte erhält einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer.