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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 39130 Magdeburg / Alt Olvenstedt | Mapio.net
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Ansicht Süd_1 -- Traumhafte Neubauwohnung in einem Denkmalschutzobjekt

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 198.630 110 m²
39130 Magdeburg / Alt Olvenstedt
bisheriger Preis 226.217


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Das 1935 errichtete Postgebäude steht unter Denkmalschutz und wird aufwendig saniert und restauriert. In diesem historischem Gebäude entstehen 8 moderne 1 bis 3 Raumwohnungen mit Größen von 60 bis 110m². Die Kombination von moderner Baukunst und historischem Flair verleiht dem Gebäude etwas ganz Besonderes. Dieses dreigeschossige Ensemble mit seinen zeitgemäßen Wohnungsgrößen eignet sich sowohl für Eigennutzer als auch für Kapitalanleger. Unter Berücksichtigung der Denkmalschutzvorschriften wird Tradition und Moderne miteinander verknüpft. Eine ausführliche Baubeschreibung erhalten Sie gerne auf Anfrage.


Eichenbarleben hat ca. 1.100 Einwohner und liegt direkt vor den Toren Magdeburgs. Der kleine Ortskern bietet viele Dinge des täglichen Bedarfs. Es gibt Einkaufsmöglichkeiten, eine Kita und einige Ärzte. In ca. 20 Minuten erreicht man den Hauptbahnhof und die Stadtmitte Magdeburgs. Eichenbarleben ist an das öffentliche Magdeburger Verkehrsnetz angeschlossen. Die Autobahn ist auch in wenigen Minuten zu erreichen.


Die Investition in Denkmalimmobilien ist eine der attraktivsten Steuersparmöglichkeiten überhaupt. Steuern sparen können Kapitalanleger durch eine Investition in denkmalgeschützte Immobilien nach § 7 des Einkommensteuergesetzes. Es geht also um die Kosten von Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die der Immobilienbesitzer beim Fiskus geltend machen kann. Da sich eine Investition allerdings erst ab einer bestimmten Steuerlast lohnt, sollte vorab ein Steuerberater hinzugezogen werden. Wie hoch die Steuerersparnis tatsächlich ist, hängt in erster Linie davon ab, ob der Immobilienbesitzer ein Investor oder ein Selbstnutzer ist. Investoren können die Kosten für Modernisierung und Sanierung über 12 Jahre verteilt zu 100 Prozent abschreiben. Sämtliche Wiederherstellungskosten die hier anfallen, können bei der Einkommenssteuer also geltend gemacht werden. In den ersten acht Jahren sind 9 Prozent p.a. möglich, in den darauf folgenden vier Jahren 7 Prozent p.a. Anders sieht es bei Selbstnutzern von Denkmalimmobilien aus, die gemäß § 10f EStG ihre Abschreibungen auf die ersten zehn Jahre verteilen müssen (im Gegensatz zu den zwölf Jahren der Investoren). In diesem Zeitraum können Selbstnutzer immerhin noch 90 Prozent der Sanierungs- und Modernisierungskosten beim Finanzamt abschreiben – 9 Prozent jedes Jahr.


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