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2-Zimmer Wohnung zu vermieten, 76877 Offenbach | Mapio.net
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2-Zimmer Wohnung zu vermieten 390 56 m²
76877 Offenbach


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In der begehrten Wohnanlage "Seniorenresidenz Mozartstrasse" befindet sich diese gepflegte 2-Zimmer-Wohnung. Die Wohnanlage wurde 1999 gebaut. Sie ist aufgeteilt in einen Flur sowie einem großem Tageslichtbad mit bodenebener Dusche. Im Anschluss finden Sie das Wohn-Esszimmer vor. Von dort aus gelangen Sie in die Küche und in das Schlafzimmer. Die Einbauküche ist im Mietpreis enthalten. Der Laminatboden ist neu. Die Wohnung wird in einem frisch gestrichenen Zustand übergeben. Ein schöner überdachter Balkon lädt zum gemütlichen Genießen der Sonnenstunden ein. Zur Wohnung gehört noch ein Kellerraum und ein Tiefgaragenstellplatz. Die gesamte Wohnanlage können Sie stufenfrei begehen. Es befindet sich ein Aufzug im Haus. Als Besonderheit finden Sie m Haus auch einen Gemeinschaftsraum für gemütliche Stunden mit der Familie, Freunden oder einer kleinen Familienfeier. Miete: EUR 390,00 Miete Tiefgaragenstellplatz: EUR 40,00 Nebenkosten: EUR 160,00 Gesamtmiete: EUR 590,00 Die Kosten für Hausmeister und Reinigung der Hausflure sind in den Nebenkosten bereits enthalten. Besonderer Hinweis: Die Nutzung kann nur erfolgen, wenn der Bewohner das 55. Lebensjahr vollendet hat oder vor Erreichen des 55. Lebensjahres krankheitsbedingt oder aufgrund einer Behinderung dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist oder auf Dauer Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht oder körperbehindert ist.


Lagebeschreibung: Offenbach an der Queich ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz.     Die Gemeinde Offenbach liegt östlich von Landau mit guter Verkehrsanbindung an die A 65 und B 272. Grundschule und Kindergärten, Sporthallen, Freibad, Tennis/Badminton, Golfplatz, Sportvereine und Ärzte sind ebenso unmittelbar vor Ort wie viele Einkaufsmöglichkeiten. Sonstiges: Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG: Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Laut diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet bei Kontaktaufnahme mit dem Kunden, dessen Identität zu prüfen. Wir bitten Sie daher zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) mitzubringen. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, sind wir Ihnen gerne behilflich.      


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