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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 39130 Sachsen-Anhalt - Magdeburg | Mapio.net
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39130 Sachsen-Anhalt - Magdeburg

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 199.000
39130 Sachsen-Anhalt - Magdeburg


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Wohnungstyp: Etagenwohnung

Ausstattung: Badewanne, Dusche vorhanden, Neubau, Keller, Garage/Stellplatz, Garten/-mitnutzung, Denkmalobjekt

Eichenbarleben hat ca. 1.100 Einwohner und liegt direkt vor den Toren Magdeburgs.
Der kleine Ortskern bietet viele Dinge des täglichen Bedarfs. Es gibt Einkaufsmöglichkeiten, eine Kita und einige Ärzte.

In ca. 20 Minuten erreicht man den Hauptbahnhof und die Stadtmitte Magdeburgs.
Eichenbarleben ist an das öffentliche Magdeburger Verkehrsnetz angeschlossen. Die Autobahn ist auch in wenigen Minuten zu erreichen.
Das alte Postgebäude steht unter Denkmalschutz und wird aufwendig saniert und restauriert. Es gehört zu den ältesten Poststellen Deutschlands und war eine Anlaufstelle der alten Postroute von Königsberg nach Aachen.
In diesem historischem Gebäude entstehen 8 moderne 2 bis 3 Raumwohnungen mit einer Größe von 60 bis 120m².
Die Kombination von moderner Baukunst und historischem Flair verleihen dem Gebäude etwas ganz Besonderes.
Unter Berücksichtigung der Denkmalschutzvorschriften wird Tradition und Moderne miteinander verknüpft.
Genaue Baubeschreibung erhalten Sie auf Anfrage.
Die Erstvermietung wurde mit 5€/m² angesetzt und orientiert sich an Bestandsmieten in dieser Region.

Die Investition in Denkmalimmobilien ist eine der attraktivsten Steuersparmöglichkeiten überhaupt. Steuern sparen können Kapitalanleger durch eine Investition in denkmalgeschützte Immobilien nach § 7 des Einkommensteuergesetzes. Es geht also um die Kosten von Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die der Immobilienbesitzer beim Fiskus geltend machen kann.

Da sich eine Investition allerdings erst ab einer bestimmten Steuerlast lohnt, sollte vorab ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Wie hoch die Steuerersparnis tatsächlich ist, hängt in erster Linie davon ab, ob der Immobilienbesitzer ein Investor oder ein Selbstnutzer ist. Investoren können die Kosten für Modernisierung und Sanierung über 12 Jahre verteilt zu 100 Prozent abschreiben. Sämtliche Wiederherstellungskosten die hier anfallen, können bei der Einkommenssteuer also geltend gemacht werden.
In den ersten acht Jahren sind 9 Prozent p.a. möglich, in den darauf folgenden vier Jahren 7 Prozent p.a.

Anders sieht es bei Selbstnutzern von Denkmalimmobilien aus, die gemäß § 10f EStG ihre Abschreibungen auf die ersten zehn Jahre verteilen müssen (im Gegensatz zu den zwölf Jahren der Investoren). In diesem Zeitraum können Selbstnutzer immerhin noch 90 Prozent der Sanierungs- und Modernisierungskosten beim Finanzamt abschreiben – 9 Prozent jedes Jahr.

Alle gemachten Angaben erhielten wir von unserem Auftraggeber; Irrtümer und Auslassungen sowie Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und Sie können uns gerne unter 030- 220 662 087 oder 0176- 101 601 66 erreichen.


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