Die Anmietung einer dieser Wohnungen setzt ein Mindestalter von 55 Jahren voraus. Bei schwerbehinderten Menschen gilt dies nicht. Hier trifft der Betreuungsträger eine Einzelfallentscheidung nach Prüfung, ob das Betreuungsangebot zu dem Betreuungszustand passt. Wir haben verschiedene Wohnungen im Angebot. Diese reichen von einer kleinen 1-Zimmer-Wohnung über 2-Zimmer, bis hin zu großen 3-Zimmer-Wohnungen. Eine aktuelle Angebotsliste finden Sie im Anhang.
- Einbauküche - Fußbodenheizung - teilweise elektrische Rollläden - Aufzug im Haus - barrierefreie Zugänge
Für Rückfragen oder zur Abstimmung eines Besichtigungstermins stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!