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Haus zum Verkauf, 15827 Blankenfelde-Mahlow | Mapio.net
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Ansicht -- Attraktive Kapitalanlage im südlichen Speckgürtel von Berlin!

Haus zum Verkauf 595.000 370 m²
15827 Blankenfelde-Mahlow


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Bei der angebotenen Immobilie handelt es sich um ein in Massivbauweise errichtetes Mehrfamilienhaus aus dem Jahre 1937. Insgesamt verfügt das Haus über eine Wohnfläche von ca. 320 m², unterteilt in sechs Wohneinheiten. Die sechs Wohneinheiten im Erd-, Ober- und Dachgeschoss variieren von ca. 30 m² bis 80 m² Wohnfläche. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 1.720 m². Im Innenhofbereich befinden sich neben einer Remise, Pkw- Stellplätze sowie zwei Garagen. Insgesamt befindet sich die Immobilie in einem altersentsprechenden, durchschnittlichen gepflegten Zustand. Schallschutz bezogene Aufwendungen werden in einer Höhe von mehr als 132 T€ (brutto) von der FBB übernommen. Der hintere Bereich des Grundstücks, ca. 700 m², wird derzeit als Mietergarten genutzt. Eine zukünftige Bebaubarkeit erscheint vom Grunde her möglich, eine verbindliche Aussage zur weiteren Nutzungs- und Bebauungsmöglichkeit ist über eine Bauvoranfrage zu klären.


Das zu veräußernde Grundstück befindet sich im Ortsteil Dahlewitz der amtsfreien Gemeinde Blankenfelde-Mahlow des Landkreises Teltow-Fläming. Dahlewitz liegt ca. 6 km südlich der Stadtgrenze von Berlin und ca. 10 km westlich vom Flughafen Berlin-Schönefeld. Der S-Bahnhof Dahlewitz ist ca. 600 m entfernt. Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Ärzte, Schulen und ein Kindergarten sind in wenigen Minuten zu erreichen.


Ein Energieausweis liegt nicht vor. Für weitergehende Informationen sowie die Vereinbarung von Besichtigungsterminen stehen Ihnen die Mitarbeiter im Immobilienbüro Feldt jederzeit gerne zur Verfügung. Bitte unterbreiten Sie uns Ihr schriftliches Kaufangebot zur Weiterleitung an den Verkäufer. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.


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