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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 76829 Landau | Mapio.net
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Außenansicht -- Hübsche 3-Zimmer-Wohnung in Herzen von Landau

3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 184.000 81 m²
76829 Landau


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In der beliebten Universitätsstadt Landau bieten wir diese ca. 81 m² Hochparterre-Wohnung zum Verkauf. Das denkmalgeschützte, baujahrtypisch gestaltete 8-Parteien-Gebäude befindet sich in ruhiger Lage, aber dennoch in unmittelbarer Nähe zur ansprechenden Fußgängerzone. Die gepflegten und geschickt aufgeteilten Räumlichkeiten bieten ausreichend Platz für das junge Paar oder die junge Kleinfamilie. Ein besonderes Highlight dieser Stadtwohnung ist der dazugehörige Parkplatz auf einem mit einem elektrischen Tor abgeschlossenen Parkbereich, direkt gegenüber. Aufteilung: - großzügiges Wohnzimmer (ca. 30m²) - Küche / verbleibt (ca. 7m²) - 2 Schlafzimmer (ca. 16m² / 12m²) - 1 Tageslichtbad mit Badewanne (ca. 6m²) - Flur - kl. Abstellkammer - Kellerabteil - kein Balkon vorhanden


- Böden: Fliesen, Laminat - weiße, doppeltverglaste Holzfenster - weiße Holztüren / Glastür - Gas-Zentralheizung - 1 Außenstellplatz


Courtagepassus Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 4,76% auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei Steuersatzänderung. Heinrich Abendschein e.K. und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. Das Geschäft bzw. die Zahlung der Courtage hat in Euro oder in der zum Zeitpunkt der Transaktion in Deutschland gültigen Währung zu erfolgen. Als Gerichtsstand wird explizit das Amtsgericht Landau festgeschrieben. Gesetzliche Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GwG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GwG. Seit einigen Jahren gilt in Deutschland das Geldwäschegesetz. Nach diesem Gesetz ist jedes Immobilienbüro verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis) mit. Bei Firmen und juristischen Personen ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Wir stehen Ihnen gerne für Fragen zur Verfügung. Hinweise: Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Exposees an Dritte ohne unsere Zustimmung löst gegebenenfalls Courtage- bzw. Schadensersatzansprüche aus. Im Übrigen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir stehen Ihnen mit weiteren Informationen zum Objekt und zum Eigentümer sowie für Besichtigungen gern zur Verfügung.


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