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1-Zimmer Wohnung zu vermieten, Karl-Marx-Straße 208, 12055 Berlin, Neukölln (Neukölln) | Mapio.net
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Fassade -- 1 Zimmerwohnung mit Einbauküche

1-Zimmer Wohnung zu vermieten 715 36 m²
Karl-Marx-Straße 208, 12055 Berlin, Neukölln (Neukölln)


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Allgemein: - Seitenflügel Räume: - verputzte Wände - Echtholzdielenboden Küche: - Geschirrspüler Badezimmer: - Badewanne


In dem Mietvertrag wird eine Nettokaltmiete in Höhe von 715,83 € vereinbart. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass vor dem Hintergrund des Berliner Mietendeckels während des Geltungszeitraums des MietenWoG Bln lediglich eine Nettokaltmiete in Höhe von 269,62 € gefordert und entgegengenommen wird. Die im Mietvertrag vereinbarte Nettokaltmiete in Höhe von 715,38 € wäre dann vollständig zu zahlen, wenn sich die Verfassungswidrigkeit oder sonstigen Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) erweisen sollte, das MietenWoG Bln endet, außer Vollzug gesetzt wird oder in sonstiger Weise außer Kraft tritt. Bei einer Verfassungswidrigkeit oder sonstigen Nichtigkeit des MietenWoG Bln (ganz oder teilweise im Hinblick auf die für die Miete nach dem MietenWoG Bln relevanten Teile) würde der Vermieter die Differenz zwischen der im Mietvertrag vereinbarten Miete und der nach dem MietenWoG Bln zulässigen Miete seit dem Beginn der Pflicht zur Zahlung der Miete nachfordern. A net cold rent of 715,83 EUR is agreed in the lease. It is expressly pointed out that against the background of the Berlin rent cap, only a net cold rent in the amount of 269,62 EUR is required and accepted during the period of the MietWoG Bln. The net cold rent agreed in the rental agreement in the amount of 715,83 EUR would have to be paid in full if the unconstitutional or other nullity of the MietWoG Bln (in whole or in part with regard to the parts relevant to the rent after the MietWoG Bln) should prove that the MietWoG Bln ends, is suspended or otherwise invalidates. In the event of a constitutional or other nullity of the MietWoG Bln (in whole or in part with regard to the parts relevant to the rent after the MietWoG Bln), the landlord would make the difference between the rent agreed in the rental agreement and the rent permitted under the MietWoG Bln since the start of the Demand to pay the rent.


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