Schönes altes Haus in gutem Zustand. Steht seit 2024 unter Denkmalschutz. Wer selbst im Denkmal wohnt, kann zehn Jahre lang bis zu neun Prozent der Kosten zur Erhaltung des Gebäudes in der Steuererklärung eintragen. Im Klartext: Selbstnutzer/innen können insgesamt 90 Prozent der Kosten abschreiben.