Hallöchen! Ich vermiete mein Appartement in der Studentenwohnheim Ginnheimer Landstraße 39 unter.
Von 15. März bis 30. April 2024.
Da es ein studentisches Wohnheim ist, ist diese Untervermietung schon geregelt, das bedeutet nur Studenten mit gültigem studentischen Ausweis. Und dazu wird ein Formular ausgefüllt zur Kenntnis der Studentenwerk.
HINWEIS: Abweichend zu den Bilder sieht es noch bewohnt, und übliche Sachen wie Töpfe und Besteck darf benutzt werden.