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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 35279 Hessen - Neustadt | Mapio.net

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2-Zimmer Wohnung zum Verkauf 170.000
35279 Hessen - Neustadt


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Wir bieten Ihnen eine 2 Zimmerwohnung in einem neuen Mehrparteienhaus an.

Es handelt sich hierbei um ein KfW 40 Haus, beheizt durch eine Luftwärmepumpe – Fußbodenheizung. Hochmoderne Solartechnik sorgt für eine kostengünstige Warmwasserversorgung.

Wohn/Esszimmer mit offener Küche Schlafzimmer modernes Badezimmer Diele ca. 43 qm Stellplatz

Diese Eigentumswohnung befindet sich in Neustadt, einer Kleinstadt im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf. Durch Neustadt verläuft die Bundesstraße 454. Im Neustädter Sattel markiert an der Bundesstraße ein Stein die Rhein-Weser-Wasserscheide. Der Bahnhof Neustadt liegt an der Main-Weser-Bahn.

Nähere Informationen erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit uns.

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Der Kaufpreis für diese neue Wohnung beträgt 170.000.– €, zzgl. einer vom Käufer an den Makler zu zahlenden Provision von 2% des Kaufpreises (zzgl. der gesetzl. MwSt.).

Wir bitten um Verständnis, dass wir nur vollständige, schriftliche Anfragen (E-Mail, WhatsApp, SMS, Brief) mit Namen, Anschrift und Telefonnummer beantworten können.

Ihre Ansprechpartnerin ist Frau Sigrid Schäfer

Mobil/WhatsApp: 0172 – 1818066

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Die in diesem Exposé gemachten Angaben beruhen auf uns vom Eigentümer zur Verfügung gestellten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. Der Makler übernimmt keinerlei Haftung. Sämtliche Inhalte, Fotos, Texte und Graphiken von Fix & Fair Immobilien sind urhe-berrechtlich geschützt. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung weder ganz noch auszugsweise kopiert, verändert, vervielfältigt oder veröffentlicht werden. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler ist Fix & Fair Immobilien, Inh. Sigrid Schäfer, nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Per-sonalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispiels-weise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervor-geht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.


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ebay-kleinanzeigen.de

  
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