1,5 Zimmerwohnung im III. OG eines 16-Familienhauses. Die BAB ist nur 1 km entfernt. Den Mietern steht ein gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum zur Verfügung. Ein separater Kellerraum zur Alleinnutzung ist vorhanden.
Katzen- und Hundehaltung ist nicht erlaubt.
Ein Wohnberechtigungsschein ist erforderlich.
Voraussetzung für die Anmietung ist der Nachweis der Bonität sowie eines geregelten Einkommens, bzw. der Rente und der Besitz des Wohnberechtigungsscheins.
Falls Sie Interesse an der Wohnung haben, senden Sie uns bitte zunächst ein Kurzprofil der einziehenden Person (Alter, Beruf) und Ihre Telefonnummer. Ohne diese Informationen ist eine Bearbeitung Ihrer Anfrage nicht möglich.