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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf, 68163 Mannheim | Mapio.net
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3-Zimmer Wohnung zum Verkauf 333.000 95 m²
68163 Mannheim


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Diese ursprünglich aus 2 Wohnungen bestehende, rd. 95 qm große 3 Zimmerwohnung mit Balkon befindet sich in Top-Lage nähe Stephanienufer/Rhein/Waldpark. Sie ist im 1.OG eines 1952 errichteten 14-Parteienhauses gelegen. In 2016 wurden Haustür-, Wohnungsabschlußtüren, Klingel-u. Briefkastenanlage erneuert. Für 2017/2018 ist der Ausbau des derzeitigen Speichers in eine Wohnung samt Dachterrasse geplant. In diesem Zusammenhang ist die Erneuerung des Daches (auf Kosten dieses Sondereigentümers) vorgesehen. Die Besonderheit: Die Wohnung verfügt über 2 Zugänge vom Treppenhaus sowie 2 Bäder und Küchen. Dem künftigen Eigentümer bietet sich daher die Möglichkeit, die derzeitge Raumaufteilung seinen Ansprüchen/Vorstellungen anzupassen. Nach dem Motto "Getrennt und doch Zusammen" könnte das ehemalige Appartement als kleine Wohnung für das "heranwachsende" Kind, ein Elternteil, eine Pflegekraft oder sep. Arbeitszimmer/Büro genutzt werden. Oder man lässt es so wie es derzeit ist und erfreut sich an den 3 jew. rd. 20 qm grossen Zimmern. Die Wohnung befindet sich in modernisierungsbedürftigem Zustand. Gerne vermitteln wir Ihnen entsprechende Handwerksfirmen.


Fernwärmeheizung, Kunstoff-Isolierglasfenster, Laminat-, PVC-Bodenbeläge


Der Stadtteil Lindenhof zählt u.a. wegen der unmittelbaren Nähe zu Rhein und Waldpark, aber auch zu Hauptbahnhof und Autobahnen, den gut erreichbaren Einrichtungen des tägl.Bedarfs (Ärzte, Schulen, Geschäfte, Wochenmarkt) zu den bevorzugten Gegenden Mannheims.


Hinweise: Alle Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten. Sollte das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt sein, teilen Sie uns dieses bitte unverzüglich mit. Die Weitergabe dieses Expose´s an Dritte ohne unsere Zustimmung löst ggfs. Courtage-bzw. Schadensersatzansprüche aus. Gesetzl. Pflichten für Immobilienmakler nach dem Geldwäschegesetz (GWG) gem. § 2 Abs. 1 Nr. 10: Jeder Immobilienmakler ist verpflichtet, bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzuhalten. Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) mit bzw. lassen uns vorab per Mail/Fax eine Kopie zukommen. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig. Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


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