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Haus zum Verkauf, 95514 Neustadt am Kulm, Vorstadt 11 | Mapio.net

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Haus zum Verkauf 79.000 631 m²
95514 Neustadt am Kulm, Vorstadt 11


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. Die Maklerprovision für den Käufer beträgt 4.950,- € + 19 % Mwst. (940,50 €) = 5.890,50 €.
Der Verkäufer zahlt eine Maklerprovision in gleicher Höhe.

Baujahr: ca. 1752
Geschosse: 2

www.die-denkmalschutz-immobilie.de

•Denkmalschutz
•erhöhte steuerliche Abschreibung (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Zuschüsse und Förderungen möglich (Absprache mit dem BLfD nötig)
•Lt. FNP sind die Grundstücke als Mischgebiet ausgewiesen
•1 Tonnengewölbekeller
•Grundwasserbrunnen
•Raumhöhen:EG ca. 2,40 m
1. OG ca. 2,00 m
DGca. 2,10 m
ehem. Stall ca. 2,40 m (Kreuzgewölbe) bis ca. 2, 70 m
•Gebäude besteht aus: Wohnhaus, ehem. Stall, ehem. Scheune und Anbau
•teilweise historische Türbestände
•teilweise Fachwerkständerwände
•1 Stuckdecke im 1. OG
•ehem. Stall mit Kreuzgewölbe
•Stark Sanierungsbedürftig

1.Raumhöhen im 1. OG – DG – Spitzboden
Um an Raumhöhe zu gewinnen, könnten hier ggf. teilweise die Decken geöffnet werden, wo dies aus denkmalpflegerischen und konstruktiven Gegebenheiten möglich ist.
(Abstimmung mit dem BLfD und Behörden bzw. Fachplanern erforderlich.)

2.Felsenkeller
Zum Wohnhaus gehört noch ein Felsenkeller. Dieser liegt ca. 500 m vom Verkaufsobjekt entfernt im Wald

3.Streuobstwiese
Eine Kaufoption besteht noch für eine große Streuobstwiese mit ca. 3.000 m² und altem Obstbaumbestand, sowie einigen alten Eichen. Die Wiese liegt ca. 1 km vom Verkaufsobjekt entfernt am Ortsrand von Neustadt am Kulm

4.Garagen / Kfz-Stellplätze
Zum Verkaufsobjekt gehört noch 1 Garage und 2 KFZ-Stellplätze auf der gegenüberliegenden Straßenseite.

5.Anbauten – Straßenseite und Heulager (Ziegel und Eternitplatten)
Alternativ wäre auch grundsätzlich ein Rückbau (Abriss) möglich. Zuvor würde aber geprüft, ob diese Bereiche für das angestrebte Nutzungskonzept des neuen Eigentümers wichtig wären oder nicht. Aktuell ist der derzeitige Bauzustand noch geschützt.

6.Jeder moderne Wohnkomfort kann auch in denkmalgeschützten Objekten eingebaut werden. Der heutige Stand der technischen Gebäudeausrüstung kann in einem Denkmal regelmäßig erreicht werden

Die baulichen Maßnahmen sind mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Die im Exposé genannten Maßnahmen sind lediglich Vorschläge / Ideen. Genehmigungen liegen hierzu noch nicht vor. Die notwendigen baurechtlichen Voraussetzungen müssen dazu erst noch geschaffen werden. Die erforderlichen Anträge sind zu stellen und die Genehmigungen sind einzuholen. Die Bebaubarkeit richtet sich nach dem BauGB u.a. Vorschriften. Die Fa. Denkmalschutz Immobilien übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Die in diesem Exposé angegebenen Maße sind jeweils „ca.-Maßangaben“ ohne einen „Maßstab“. Dies gilt für alle genannten Maßangaben im Exposé, Plänen, Grundrissen, Lagepläne, Katasterauszügen, usw.

Neustadt am Kulm ist eine Stadt im oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab.

Kindergärten –– Schulen – Einkauf: Alle Erledigungen des täglichen Bedarfs können in Neustadt am Kulm getätigt werden.

Die Entfernung zu den nächstgrößeren Städten beträgt nach Bayreuth ca. 27 km, nach Pegnitz ca. 27 km, nach Weiden ca. 32 km und nach Kulmbach ca. 50 km

Sehr hohe Fördermittel werden in Aussicht gestellt. In Abhängigkeit von der vorgesehenen Nutzung und dem angestrebten Instandsetzungskonzept kämen nach Aussage des BLfD die unterschiedlichsten Fördergeber in Frage, so auch grundsätzlich der Entschädigungs-Fonds. Die historische Bedeutung des „Ackerbürgeranwesens“ wird als gegeben angenommen. Aktuell sind lange Wartezeiten vorhanden !

Auf Wunsch erstellen wir ihnen ein Nutzungskonzept und beantragen für Sie die zur Sanierung erforderlichen Fördermittel und Zuschüsse. Nach dem Kauf können wir Ihnen bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, nach den Richtlinien des Denkmalschutzes behilflich sein. Ausführliche Informationen hierzu entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Über den Umfang der Sanierung entscheidet der Eigentümer und die Notwendigkeit des Gebäudezustandes, sowie die geplante Nutzung nach Abstimmung mit dem BLfD und den zuständigen Behörden. Dies jedoch nur im Rahmen der finanziellen und persönlichen Möglichkeiten des Eigentümers.

Bei der Durchführung steht das BLfD beratend und unterstützend zur Seite. Das BLfD hat auch die Möglichkeit, den Eigentümer bei finanziellen Problemen mit Fördermitteln zu unterstützen. Eine finanzielle Unterstützung ist sowohl bei der Voruntersuchung und der Sanierung, als auch später bei dringend notwendigen Erhaltungsmaßnahmen und Reparaturen möglich.

Zu diesem Zweck stehen auch weitere Fördermittelgeber, wie z.B. die Gemeinde, der Landkreis, der Bezirk, die zuständige Regierung, Bayer. Landesstiftung, u.a. zur Verfügung.

Eigenleistungen sind hier jederzeit möglich und werden auch vom BLfD anerkannt. Diese sind nach Rücksprache mit dem BLfD abzustimmen und sachgerecht auszuführen. Für den sogenannten Verwendungsnachweis werden vom BLfD
13,- €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen und 15,50 €/Std. (Brutto) für Eigenleistungen von Facharbeitern, anerkannt. Stunden- und Tätigkeitsnachweise sind zu führen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Fördermittel und Zuschüsse. Die angegebenen Beträge oder Bescheide sind immer mit dem zuständigen Fördermittel- und Zuschussgebern abzustimmen. Käufer und Verkäufer sind jeweils selbst für die Beantragung, Auszahlung oder Übertragung (von z.B. bereits ausgezahlten Mittel) und der dazu gehörigen Bescheide verantwortlich. Übertragungen von bereits ausgereichten Mitteln sind oftmals nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Bei der Beantragung und Ausreichung der Fördermittel und Zuschüsse erfolgen in der Regel immer Einzelfallprüfungen durch die Fördermittel- und Zuschussgeber, bezogen auf die neuen Eigentümer, das Objekt und auf das Nutzungs- und Sanierungskonzept. Wichtige Faktoren sind dabei die Denkmalwerte, denkmalpflegerischer Mehraufwand, Zumutbarkeit und Haushaltslage. Ebenso sind die notwendigen Fördermittel- und Zuschussvoraussetzungen einzuholen und zu beachten. Dem Käufer ist bekannt, dass die Angaben zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen ausschließlich vom Verkäufer oder Dritten stammen und nicht in der Verantwortung des Maklers liegen. Die Angaben wurden nicht auf deren Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Der Makler übernimmt hierfür keinerlei Haftung.

Nach dem Kauf muss eine sog. „Voruntersuchung“ durchgeführt werden. Diese Untersuchung wird in der Regel immer „nach“ dem Verkauf eines Objektes durchgeführt, da dem BLfD (Bay. Landesamt für Denkmalpflege) nicht genügend Mittel zur Verfügung stehen, um alle Objekte ohne Anlass untersuchen zu lassen. Hier sind beteiligt: Aufmaß (Pläne) – Statiker (Schadenskartierung/Tragwerkprüfung) – Bauforschung – Architekt (Nutzungskonzept). Diese wird bezuschusst (Beachte dazu: „Zuschüsse / Fördermittel).

Im Rahmen dieser Voruntersuchung wird mit den neuen Eigentümern zusammen ein Nutzungskonzept für das Objekt erstellt. Zusammen mit der gewünschten Nutzung werden auch die Kosten zur Sanierung ermittelt. Dieses Konzept berücksichtigt die Ergebnisse der Untersuchung, der Kosten und das gewünschte Nutzungskonzept – diese werden nun auf einander abgestimmt. Den finanziellen Rahmen zur Umsetzung geben Sie als Eigentümer vor.

Dadurch wird erreicht, dass „vor“ Sanierungsbeginn ein Konzept vorliegt, das die Bedürfnisse der Bauherren, des Objektes und die dazu notwendigen finanziellen Mittel berücksichtigt.
So entsteht Planungs-, Durchführungs-, und Finanzierungssicherheit.

Diese Voruntersuchung ist auch notwendige Grundlage für die zu beantragenden Fördermittel.

Als eine der letzten Steueroasen bleibt die steuerliche Abschreibung für Baudenkmäler.
Für vermietete Objekte gemäß §§ 7 i, h EStG und für Ihr eigengenutztes Gebäude gemäß § 10 f EStG. Die Immobilie eignet sich auch als Kapitalanlage mit Sicherheit, Schutz vor Inflation und großem Wertzuwachs. Fragen Sie Ihren Steuerberater!

?Kauf – Verkauf
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Vorstadt 11
95514 Neustadt am Kulm


Folge dem Link für weitere Informationen:
        
immobilien.meinestadt.de

  
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