Das Grundstück mit alt besthendes unterkellertes Haus befindet sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Die Grundstückfläche ist als Landwirtschaftliche Fläche ( Landschaftsschutz Zone 1) ausgewiesen.
Eine Nutzung des Gebäudes als Dauerwohnnutzung ist nicht möglich. Eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus liegt nicht vor.
Das Grundstück liegt in beste Lage Seckbachs, direkt am Lohrberg.