Nachmieter für Wohnung mit neuer Küche (Spülmaschine)
Schlafzimmer, offener wohn und Eßzimmerbereich mit angegliederter Küche.
Benötigt wird:
-Mieter Schufa-Auskunft
-Nachweis unbefristete Festanstellung
-freiwillige Selbstauskunft
-Referenzen des letzten Mietverhältnisses
Haustiere sind NICHT erlaubt.
Besichtigung nach Vereinbarung mit Abstimmung des noch derzeitigen Mieters.