Objektbeschreibung
Wohnungsvideo: https://youtu.be/QZWCeeCJCiE
Kosten:
- Kaufpreis Wohnung: 189.500,- €
- Kaufpreis 1/2 eines TG-Stellplatzes: 7.500,- €
- Gesamtkaufpreis: 197.000,- € (VB)
- Wohnfläche: 48,06 m² (laut der vorliegenden Wohnflächenberechnung)
- Brutto-Provision für Käufer: 3,00 %
Zusammenfassung:
- Im guten Zustand
- Bezugsfrei
- Die Tür von der Küche wurde abmontiert und befindet sich im Keller (der letzte Mieter wollte keine Tür zwischen dem Wohnraum und der Küche haben).
- Waschmaschinenanschluss ist im Badezimmer vorhanden.
- Aktuelle Wirtschaftspläne: Hausgeld 243,- € davon 85,- € nicht umlagefähig.
- Der auf das Kaufobjekt entfallende Teil der Soll-Instandhaltungsrücklage betrug am 31.12.2020 4.118,09 € für die Wohnung (1.031.592,09 € für die ganze Wohnanlage) und 333.33 € für die Garage (76.666,65 € für alle Garagen)
- Keine geplanten Sonderumlagen.
Ausstattung
Die Wohnung befindet sich im 2. OG eines gepflegten im Jahr 1988 erbauten Hauses und ist mit einem Flur, einer Küche, einem Badezimmer mit Dusche, einem Wohnraum, einem Schlafraum, einem Balkon, einer Loggia und einem Abstellraum ausgestattet. Zudem gehört eine Hälfte eines TG-Stellplatzes zur Wohnung. Ein Keller-Abstellraum darf benutzt werden. Im Keller des Hauses befinden sich ein Trockenraum und ein Fahrradkeller.
Lage
- Adresse: Lötzener Str. 18, 76139 Karlsruhe
- Haltestelle "Waldstadt Zentrum" befindet sich vor dem Haus,
- Entfernung von der Uni: ca. 15 Fahrradminuten,
- Entfernung von der Hochschule: ca. 20 Fahrradminuten,
- Einrichtungen des täglichen Bedarfs sind im Erdgeschoss der Wohnanlage (Edeka, Bäckerei, DM, drei Banken, Kaffee, eine Apotheke, usw.).
Bausubstanz & Energieausweis
- Baujahr Gebäude: 1988
- Heizungsart: Zentralheizung
- Wesentliche Energieträger: Fernwärme
- Energieausweis: liegt vor
- Energieausweistyp: Verbrauchsausweis
- Endenergieverbrauch: 75,6 kWh/(m²*a)
- Energieeffizienzklasse: C (bis 75,0 ist B)
Sonstiges
Die Nebenkostenvorauszahlung enthält Heizungskosten, Hausmeisterkosten, Hausreinigungskosten, Kabelgebühren usw. Die Kosten für Telefon und Strom werden separat über den Versorger abgerechnet.
Nach der am 23. Dezember 2020 in Kraft getretenen Neuregelung der Maklerprovision bezahlen Käufer und Verkäufer jeweils einen gleichen Betrag als Maklerprovision.
Alle Informationen sind ohne Gewähr für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit. Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, auch bei eigenen Fehlern, mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigem Verhalten, ausgeschlossen. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.